PresseKat - Stromkunden können nun noch leichter kündigen

Stromkunden können nun noch leichter kündigen

ID: 1540254

ARAG Expertenüber das erweiterte Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen

(LifePR) - Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, dass es dort Bewegung gibt und Kunden schnell und unbürokratisch ihren Versorger wechseln können, so oft ihnen ein Tarif besser gefällt. Daher ist es relativ leicht, einen Stromvertrag zu kündigen. Schon die geringste Preisanpassung nach oben genügt und der Kunde kann aus seinem Vertrag raus. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Stromkonzerne in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich eingeschränkt. Doch damit ist jetzt Schluss. Die ARAG Experten erläutern, weshalb.

Was bisher galt

Nur gut ein Fünftel des Strompreises ist abhängig von der Beschaffung und dem Vertrieb. Der Großteil setzt sich jedoch aus allerlei staatlichen Lasten zusammen wie z. B. Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, die sich fast jährlich ändern. Wurde der Stromtarif durch solch hoheitliche Kosten teurer, war das Sonderkündigungsrecht von Endverbrauchern in den meisten Verträgen außer Kraft gesetzt.

Was jetzt gilt

Der Bundesgerichtshof hat diesem Vorgehen, staatliche Belastungen einfach an den Verbraucher weiterzureichen, nun einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht der Richter ist es nämlich unerheblich, woraus sich eine Preissteigerung ergibt. Fakt ist: Ändert sich der Preis, dann ändert sich der Vertrag. Und bei Vertragsänderungen gilt das fristlose Kündigungsrecht. Der Verbraucher muss sich auf den im Vertrag genannten Arbeitspreis, in dem ausdrücklich auch Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten sind, verlassen können (BGH, Az.: VIII ZR 163/16).

Was nun zu tun ist

ARAG Experten raten Verbrauchern zu einem genauen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denn dieser kann sich lohnen: Wer ältere Verträge besitzt, der diese nicht mehr zulässige Ausschlussklausel enthält, kann den Preiserhöhungen der letzten drei Jahre rückwirkend widersprechen.

Mehr zum Thema unter:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/





Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Energielabel - mehr als bunte Balken und Buchstaben Dienstfahrradmodelle
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 13.10.2017 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1540254
Anzahl Zeichen: 2153

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stromkunden können nun noch leichter kündigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE