(ots) - Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede
kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html
Worum geht es in diesem Antrag? In der ausschließlichen
Wirtschaftszone, normalerweise 12 Seemeilen, also über 20 km, vor der
Küste, wurden Naturschutz- genauer gesagt: Meeresschutz-Gebiete
ausgewiesen. Naturgemäß ist die Entfernung im Fehmarnbelt geringer.
Wie in jeder gesetzlichen Regelung zum Naturschutz gibt es
Erlaubnisse, Einschränkungen und eben auch Verbote. Aber: Es gibt
keine Verordnung, mit der allein ein Angelverbot in der AWZ erlassen
wurde. Sowohl Politik als auch Angler wissen, dass nutzungsfreie
Gebiete eingerichtet werden müssen, um den Zielen von FFH- und
Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden und den Forderungen der
EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie zu folgen. Zu beidem ist
Deutschland EU-rechtlich verpflichtet. Deutschlands
Meeresschutzgebiete existierten bislang nur auf dem Papier. Die
bereits ausgewiesenen Natura-2000-Flächen müssen endlich rechtlich
gesichert werden. Insbesondere auch deshalb, weil die EU-Kommission
bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eingeleitet hat.
Sie haben gerade dem Antrag zur Landesstrategie Biodiversität
zugestimmt. Genau diesem Ziel, dem Erhalt der Biodiversität in dem
Riff am Fehmarnbelt dient die Ausweisung des Schutzgebietes. Die
Natur fragt uns nicht, ob wir gerade hier und gerade jetzt an dieser
Stelle unseren geliebten Dorsch angeln wollen. Der Verordnungsentwurf
wurde über ein Jahr lang diskutiert. Lassen Sie uns Revue passieren,
was seit dem ersten gemeinsamen Vorschlag von Bundesumwelt- und
Bundeslandwirtschaftsministerium geschehen ist: Das zunächst
beabsichtigte 100 prozentige Angelverbot in den zur Ausweisung
geplanten Gebieten wurde nach einem intensiven Dialog mit den
Betroffenen zurückgenommen. In einem zweiten Anlauf wurde die
vorgesehene Fläche für den Fehmarnbelt auf 30 Prozent reduziert -
entgegen allen Empfehlungen aus naturschutzfachlicher Sicht. In einem
weiteren Diskussionsprozess wurde schließlich der Kompromiss
gefunden, die Fläche weiter östlich zu verschieben und auf 23 % der
Ursprungsfläche zu verkleinern. Der geforderte Ausgleich zwischen den
Schutz- und den Nutzungsinteressen in den angesprochenen Gebieten ist
also erfolgt. Auf Grund des intensiven Dialogs tragen selbst die
Naturschutzverbände diesen Kompromiss mit. Wer allerdings die
Berichterstattung zu diesem Thema in den Medien verfolgt hat, könnte
meinen, die Bundesumweltministerin hätte eine diktatorische
Entscheidung gefällt. Ein Blick in die lokale Presse offenbart sogar,
dass unser FDP-Kollege Dennys Bornhöft die Entscheidung als "zutiefst
undemokratisch" empfindet. Dabei haben sich die Fachminister der
CDU/CSU ein für das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenes Vetorecht
bei der Ausweisung der Schutzgebiete bewusst im Juni dieses Jahres
wegstimmen lassen. Mal ehrlich, warum sollte eine Ministerin eine
angekündigte Entscheidung nicht treffen, wenn ihr die Befugnis dafür
vom Bundestag erteilt wurde? Das Erstaunliche an der Debatte ist,
dass bereits seit Bekanntwerden der Vorschläge von Einbußen bei der
Angelkutterfischerei berichtet wurde, obwohl es noch gar keine
konkrete Veranlassung gab. Bekanntlich sind die Verordnungen erst am
28. September dieses Jahres in Kraft getreten.
Es macht mich schon stutzig, wenn ein Vertreter eines
Angelverbandes in einem Fernsehinterview äußert: Wir sind zwar nicht
betroffen, wir wollen das aber nicht. Es tut mir leid, aber ich sehe
auch eine Mitverantwortung der Initiativen vor Ort, die von Anfang an
suggeriert haben, dass die Dorschangelei kaum noch möglich ist. Ein
bisschen weniger Polemik und ein bisschen mehr Eigenverantwortung
wäre hier sicher angebracht! Die SPD-Fraktion wird den Antrag
ablehnen.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenbergspd.ltsh.de)
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