(ots) - Die Facto Financial Services AG, die sich mit
ihren umfangreichen Erfahrungen als Rechtsdienstleister auf die
Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert hat, bietet
Verbrauchern ein Modell zur Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung
erstmals mit Sofortauszahlung an. Eine kostenlose Ersteinschätzung
der Facto hilft den Verbrauchern vorab bei der Entscheidung, ob eine
Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist oder nicht.
Kostenlose Ersteinschätzung: Verlässliche Informationen für
verunsicherte Verbraucher
"Aktuell ist in den Medien viel die Rede von der Veräußerung alter
Lebensversicherungsverträge durch die Versicherer an Dritte. Viele
Verbraucher sind von dieser Diskussion verunsichert. Ihnen können wir
eine oft übersehene Option aufzeigen: die Rückabwicklung. Dazu bieten
wir in einem ersten Schritt eine kostenlose Prüfung an. Sie gibt
Auskunft darüber, ob ein vorliegender Vertrag rückabwickelbar ist und
was ich als Kunde monetär erhalten würde. Wir achten hierbei auf eine
Vielzahl an Kriterien, die für den Verbraucher ein Risiko bei einer
Rückabwicklung darstellen könnten und lehnen eine solche im
Zweifelsfall ab", erläutert Fabian Keller, CEO der Facto AG in
München. "In einem zweiten Schritt bieten wir das passende Produkt
an. Viele unserer bisherigen Kunden haben sich ein
Rundum-Sorglos-Paket gewünscht. Das heißt, sie wollen nicht in eine
langwierige Abwicklung eingebunden sein und auf keinen Fall in ein
paar Jahren vor Gericht erscheinen müssen. Genau dieses bietet unser
neues Service-Modell D. Ãœber den Investmentfonds Star Fund kaufen wir
Kunden nach Prüfung der Lebensversicherung ihren Anspruch ab. Neben
dem vollständigen Rückkaufswert erhalten sie nach rund sechs Wochen
etwa 20 Prozent der errechneten Nutzungsentschädigung", so Keller
weiter. Weder eine Rechtschutzversicherung noch vollständige
Unterlagen sind dafür notwendig. Darüber hinaus bietet die Facto AG
weitere bedarfsgerechte Service-Modelle für Verbraucher an.
Individuelle Berechnung für eine erfolgreiche Rückabwicklung
notwendig
Die sogenannte Nutzungsentschädigung erfolgt nicht über eine
pauschale Berechnung, die von den Gerichten immer häufiger abgelehnt
wird, sondern auf Grundlage der realen Geschäftstätigkeit der
Versicherungsunternehmen. Deren Erträge nachzuweisen ist aufwendig
und erfordert eine umfangreiche Datenbasis, die sich die Facto
aufgebaut hat. Mit ihrer modernen IT-Struktur ist die Facto in der
Lage, die tatsächlichen Gewinne zu berechnen, die ein
Versicherungsunternehmen im Versicherungszeitraum erwirtschaftet hat.
Im Regelfall ist das Ergebnis ein wesentlich höherer Anspruch als bei
pauschalen Berechnungsmodellen.
Hintergründe zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Juli 2017
haben Verbraucher das Recht, Lebensversicherungen aus den Jahren 1995
bis 2007 wegen Aufklärungsmängeln rückabzuwickeln. Dabei steht den
Verbrauchern neben dem Rückkaufswert eine Nutzungsentschädigung zu,
die sich an den Gewinnen der Versicherungsunternehmen in diesem
Zeitraum orientiert. Diese müssen allerdings nachgewiesen und
eingefordert werden.
Pressekontakt:
Facto AG
Barbara Popp
Tel.: 089 954 286 792
E-Mail: barbara.popp(at)facto.ag
impact Agentur für Kommunikation
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Tel.: 069 955264-21
E-Mail: b.freese(at)impact.ag
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