(ots) - Das Recht auf Anerkennung der eigenen
Geschlechtlichkeit ist ein Menschenrecht. Seine Verwirklichung ist
jedoch für intergeschlechtliche Menschen in Deutschland noch keine
Selbstverständlichkeit. Dies macht eine heute veröffentlichte Studie
des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu den Lebenslagen und
Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern deutlich.
Im Fokus der Studie steht die seit 2013 geltende Regelung, wonach bei
intergeschlechtlichen Kindern der Geschlechtseintrag im Personenstand
offenbleiben muss.
Aus Sicht der Betroffenen besteht hier großer rechtlicher
Reformbedarf. "Das Personenstandsrecht sollte die Vielfalt der
Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher
Menschen sichtbar machen", empfiehlt Petra Follmar-Otto, Leiterin der
Abteilung Inland/Europa des Instituts. "Grundlage des
Geschlechtseintrags sollte die geschlechtliche Selbstbestimmung jedes
Menschen sein und nicht - wie bisher - medizinische Kriterien."
Diese Vorschläge stehen in Einklang mit nationaler wie
internationaler Rechtsprechung und den Empfehlungen von
internationalen Menschenrechtsgremien.
Neben personenstandsrechtlichen Reformvorschlägen empfiehlt das
Institut ein zügiges klarstellendes Verbot von
geschlechtsvereindeutigenden Operationen an intergeschlechtlichen
Säuglingen und Kindern. "Medizinisch nicht notwendige Eingriffe an
intergeschlechtlichen Kindern ohne deren ausdrückliche und
informierte Einwilligung sind menschenrechtlich nicht zu vertreten",
stellt Follmar-Otto klar. "Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
aufgrund des Geschlechts ist ein Menschenrecht."
Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können
schwerwiegende langfristige körperliche und psychische Leiden
verursachen. Trotz der schrittweisen Änderung der medizinischen
Behandlungsleitlinien hat sich die Zahl der geschlechtsverändernden
Operationen bei intergeschlechtlichen Kleinkindern in den letzten 15
Jahren nicht verringert.
Ein gesetzliches Verbot medizinisch nicht notwendiger Eingriffe
fordern auch verschiedene Menschenrechtsgremien der Vereinten
Nationen, etwa der UN-Frauenrechtsausschuss. Sie haben wiederholt
darauf hingewiesen, dass Deutschland seiner menschenrechtlichen
Schutzpflicht nachkommen und sicherstellen sollte, dass solche
Eingriffe nicht vorgenommen werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Greta Schabram (2017): "Kein Geschlecht bin ich ja nun auch
nicht." Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern
zur Neuregelung des Geschlechtseintrags. Berlin: Deutsches Institut
für Menschenrechte http://ots.de/EEwuX
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