Rechte und Pflichten von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und für die Instandhaltung zuständige Stellen (Entity in Charge of Maintenance - ECM)
(firmenpresse) - Die sichere Instandhaltung ist eine Sicherheitsmaßnahme zur Kontrolle der mit dem Betrieb von Eisenbahnfahrzeugen verbundenen Risiken. Gemäß der Methodik des Risikomanagements sind die Herleitung, Umsetzung, Überprüfung und Fortentwicklung der detaillierten Sicherheitsmaßnahmen in der Instandhaltung dabei zu gestalten. Dieses ergibt sich aus den Rechtsnormen und Normen. Hierbei erschließt sich der Gesamtzusammenhang für einzelne Akteure direkt meist nicht.
Die von der Eisenbahn-Sicherheitsrichtlinie ausgehenden Verordnungen überlagern, ergänzen und ersetzen hierzu zusehends den bisherigen rechtlichen Rahmen für Hersteller, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeug- und Wagenhalter, ECM, Werkstätten, Lieferanten und Dienstleister. Wichtig ist hierbei für die Verantwortlichen, die eigenen Rechte, Pflichten und Spielräume und die der anderen
Herr Berthold Overbeck vom Eisenbahnbundesamt in Bonn diskutiert mit den Experten Anforderungen, Wechselbeziehungen und Abgrenzungen der Rechtsnormen und Normen bei der Instandhaltung von Eisenbahnen. Dabei spielen folgende Aspekte in unserem Seminar Risikomanagement bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen am 23.-24.11.2018 in Essen eine hervorragende Rolle: Anforderungen, Wechselbeziehungen und Abgrenzungen der Rechtsnormen und Normen, konkrete Aufgaben der Akteure, (EVU, Halter, ECM, ECM Unterfunktionen) , Aufgabenteilung zwischen den unterschiedlichen Akteuren (EVU, Halter, ECM, ECM Unterfunktionen), Risikobewertung und Monitoring bei dem Betrieb und der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen sowie organisatorische Anforderungen an eine für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständige Stelle. Inhaltlich geht es im Seminar um folgende Richtlinien: Richtlinie 2004/49/EG, „Eisenbahn Sicherheitsrichtlinie“, 2016/798/EU, „neu gefasste Eisenbahn Sicherheitsrichtlinie“, Verordnung 445/2011/EU, „für die Instandhaltung von Güterwagen zuständige Stellen“, Verordnung 402/2013/EU, „Bewertung von Risiken bei Änderungen“, Verordnung 1078/2012/EU, „Monitoring“, Verordnung 1158/2010/EU, „Sicherheitsmanagementsystem“, Entwurf der Revision zur Verordnung 1158/2010/EU, Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO), DIN 27200 ff. „Zustand der Eisenbahnfahrzeuge“.
Alle Seminare zum Thema Eisenbahn finden Sie unter: www.hdt-eisenbahn.de
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Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.-Päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437
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