(ots) - Nichts spricht dafür, dass der Staat am 18. Oktober
1977 Terroristen der "Rote Armee Fraktion" (RAF) in ihren Zellen
hinrichtete. Es fiktional, als Denkmodell, in einem "Tatort"
darzustellen, ist zwar keine RAF-Propaganda, aber andererseits wohl
auch nur knapp vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit
gedeckt. Nicht fiktional, sondern in furchtbarer Weise Wirklichkeit
sind die toten Opfer, ermordet von der RAF. Deshalb kann auch nach 40
Jahren keine Rede davon sein, die Beziehungen zwischen dem Staat, der
seine Bürger schützt und repräsentiert, und den Ex-Terroristen sei
befriedet oder gar versöhnt. Bei mehreren Verbrechen ist immer noch
unklar, welche Personen sie konkret verübten. Bei den Morden an
Alfred Herrhausen - 1989 - und Detlev Karsten Rohwedder - 1991 - ist
das so, und auch, wer Hanns Martin Schleyer erschoss, ist nicht
bekannt. Die Ex-Terroristen schweigen. Strafrechtlich kamen sie
glimpflich davon - das ist eine Schwachstelle des Rechtsstaats; ein
weiterer wahrhaft dunkler Punkt sind Fahndungspannen, vor allem im
Fall Schleyer. Wenn sich in vielen Jahren die Archive öffnen, wird
vielleicht zu erkennen sein, ob der Verfassungsschutz in zulässiger
oder unzulässiger Weise Terroristen schützte, um sie als Informanten
zu gewinnen. Ganz ähnliche Fragen stellen sich im Übrigen beim Blick
auf den Neonazi-Terror des NSU, mehr als zwei Jahrzehnte nach dem
Deutschen Herbst von 1977. Bedeutet: Sicherheitsbehörden müssen die
für sie geltenden Regeln respektieren. Zugleich gilt: Sie verdienen
für ihre schwere Aufgabe jede Unterstützung der Politik und der
Bürger.
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