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Gesetzestexte sind nicht gerade dafür bekannt leicht verständlich
zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um europaweites
Datenschutzrecht handelt. Allerdings schützt Unwissenheit vor Strafe
nicht! Für jeden gelten ab 1. Mai 2018 die neuen Bestimmungen. Wer
sich nicht daran hält, muss sich gegebenenfalls auf empfindliche
Geldstrafen einstellen. Um das zu verhindern, hat Trusted Shops die
neue Datenschutz-Grundverordnung für jedermann verständlich in Form
von zehn Geboten aufbereitet.
Die 10 Gebote der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
1. Gebot: Was geschrieben steht, sollst Du befolgen
Im E-Commerce gelten die 10 Gebote aufgrund der intensiven
Datenverarbeitung für alle Unternehmen, egal wie groß oder klein sie
sind.
2. Gebot: Du sollst Zeugnis über Deine Taten ablegen
Du musst die Einhaltung der Anforderung der DS-GVO jederzeit
nachweisen können. Du bist daher verpflichtet, ein Verzeichnis von
Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
3. Gebot: Du sollst schätzen, welche Gefahr Dein Handeln birgt
Rechte und Freiheiten Betroffener dürfen durch die
Datenverarbeitung nicht gefährdet werden. Die automatisierte,
systematische und umfassende Datenerfassung birgt Risiken, die Du in
einer "Datenschutzfolgeabschätzung" darstellen musst.
4. Gebot: Du sollst tun, was zum Schutz getan werden muss
Du musst Datenschutzverletzungen durch den geeigneten Einsatz von
technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vermeiden. Sollte
es doch zu Verletzungen kommen, müssen diese binnen 72 Stunden
gemeldet werden.
5. Gebot: Du sollst Deine Verträge sorgsam schließen
Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung werden ausführlicher und
müssen den Einsatz von Subunternehmen enthalten, zum Beispiel beim
Einsatz von Analysetools und beim Webhosting.
6. Gebot: Du sollst den Willen anderer achten
Die Datenverarbeitung ist zulässig, wenn eine Einwilligung
vorliegt. Die Anforderungen an diese Einwilligung werden verschärft:
Unter anderem beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
7. Gebot: Du sollst Dich gründlich erklären
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung entstehen zusätzliche
Informationspflichten. Unter anderem muss die Datenschutzerklärung
detaillierter erfolgen.
8. Gebot: Du sollst den Menschen lassen, was ihres ist
Die Menschen, deren Daten verarbeitet werden, haben das Recht,
diese zu einem anderen Anbieter, Dienstleister oder einer anderen
Plattform "mitnehmen" zu können. Um das zu gewährleisten, musst Du
für die "Portabilität" der Daten sorgen.
9. Gebot: Du sollst zum Wohl der Menschen Deine Speicher leeren
Menschen können verlangen, dass ihre Daten vollständig gelöscht
werden, wenn sie ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen,
die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, die Daten
unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine Rechtspflicht zum Löschen
nach EU- oder nationalem Recht besteht. Dies wird mit dem "Recht auf
Vergessenwerden" bezeichnet.
10. Gebot: Du sollst wissen, welche Buße Dir auferlegt werden kann
Bei Verstößen drohen nach neuem Recht Bußgelder von bis zu 20
Millionen Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten
Jahresumsatzes.
Ãœber Trusted Shops
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das
Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz,
dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein
"Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie
Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted
Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem
Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind
Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber
hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen
bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust"
verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit
bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr
Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen,
um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des
Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von
der Europäischen Union gefördert.
Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de
Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH
Mustafa Uçar
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E-Mail: mustafa.ucar(at)trustedshops.de
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