PresseKat - Wichtige Frist Ende 2017: Für alte Holzheizungen springt die Ampel auf Rot

Wichtige Frist Ende 2017: Für alte Holzheizungen springt die Ampel auf Rot

ID: 1543536

(ots) - Feuerstätten mit Zulassung vor 1985
müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden - bei
Nichtvollzug droht Bußgeld

Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten
mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet
oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der
2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen
Holzfeuerungen sind zum Stichtag bereits über 32 Jahre alt. Diese
Geräte sind technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an
Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit nicht mehr gerecht, verfügen sie
doch über eine Verbrennungstechnik aus dem letzten Jahrhundert.

Damit das Thema insbesondere für Endverbraucher verständlicher
wird, haben der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik
e.V. und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks -
Zentralinnungsverband (ZIV) eine einfache und sehr plakative
Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die "Feuerstättenampel".

Feuerstättenampel hilft bei der Bewertung von Feuerstätten für
feste Brennstoffe

Die Feuerstättenampel ist ein Merkblatt und zeigt anhand der
Farben Rot, Gelb und Grün, wie mit der Feuerstätte jetzt und in
Zukunft zu verfahren ist. Und bei allen Geräten, die älter als 32
Jahre sind und den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprechen,
springt die Ampel Ende 2017 auf "Rot". Diese Feuerstätten sind
technisch veraltet und müssen entweder nachgerüstet, stillgelegt oder
gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden. Kaminbetreiber, die den
gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen, drohen seitens der
Umweltbehörden empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Ofenbesitzer können ihren Schornsteinfeger gezielt nach der
Feuerstättenampel fragen. Das Merkblatt ist zudem in vielen
Fachmärkten und Kaminstudios erhältlich und steht im Internet auf der




Seite www.ratgeber-ofen.de als kostenloser Download zur Verfügung.
Zudem hat der HKI hier auch eine Produktdatenbank mit über 5.000
Feuerstätten aufgebaut, die zeigt, welche Öfen die Grenzwerte
einhalten und welche nicht.



Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: info(at)hki-online.de
Internet: www.ratgeber-ofen.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880

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Datum: 23.10.2017 - 12:18 Uhr
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