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KÜS: Prüfung zulässiger Motorsoftware bei der Hauptuntersuchung / Adapter checkt Zulässigkeit und Vorschriftsmäßigkeit der installierten Motorsoftware (FOTO)

ID: 1543558

(ots) -
KBA-Rückrufaktion wird bei der Hauptuntersuchung kontrolliert /
KÜS-Prüfingenieure leisten so aktiven Verbraucherschutz

Nachdem bei einigen Modellen des Volkswagenkonzerns festgestellt
wurde, dass die Stickoxidwerte (NOx) bei Dieselmotoren nicht den
vorgegebenen Grenzwerten entsprachen, hat das Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) eine Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge angeordnet. In
einem bestimmten Zeitraum muss unter anderem die Umprogrammierung des
Motorsteuergerätes vom autorisierten Fachhändler durchgeführt werden.

Bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen kann
jetzt bei einer Vielzahl der Modelle aus dem Volkswagenkonzern die
ordnungsgemäße, im vorgeschriebenen Zeitraum, also ab Beginn der
Rückrufaktion 18 Monate, durchgeführte Umprogrammierung überprüft
werden. Darauf macht die Kfz-Prüforganisation KÜS aufmerksam. Aktuell
werden u. a. mit dem HU-Adapter bei den Fahrzeugen VW Amarok, Audi
A4, A5, A6 und Q6 sowie beim Seat Exeo die Umrüstungen überprüft. Die
FSD, Fahrzeugsystemdaten GmbH, bei der unter anderem die
Prüforganisationen Gesellschafter sind, liefert die Daten hierzu.

Technisch ist der Vorgang eine Diagnoseabfrage zum Auslesen der im
Fahrzeug installierten Softwarevariante. Diese Maßnahme ist nach ISO
15031 standardisiert.

Bei der Überprüfung können verschiedene Auffälligkeiten deutlich
werden. So kann das Motormanagement nicht vorschriftsmäßig sein, das
Fahrzeug hat also nicht an der Rückrufaktion teilgenommen und besitzt
noch die alte Softwarevariante. Möglich ist auch, dass das Fahrzeug
nach der Teilnahme am Rückruf wieder die alte Softwarevariante
besitzt, es besteht der Verdacht auf Manipulation. Es kann auch sein,
dass eine Abfrage der Softwaredaten nicht möglich ist. Dann besteht
ebenfalls der Verdacht auf Manipulation.





Die Diagnose eines auffälligen Motormanagements kann auch einen
anderen Grund haben. Eine Leistungssteigerung durch sogenanntes
Chiptuning kann hierfür ursächlich sein. In diesem Fall überprüfen
die Prüfingenieure der KÜS in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, ob
diese Änderung eingetragen ist.

Wenn die Umrüstung im Serviceheft eingetragen ist, soll dieses
sicherheitshalber zur Hauptuntersuchung mitgebracht werden.

Alle aufgeführten Mängel können als "erheblich" eingestuft werden,
damit wird die Plakette der Hauptuntersuchung verweigert. Sie gilt
dann als nicht bestanden.

Mit der Durchführung dieser Überprüfung wird eine Rückrufaktion
des Kraftfahrt-Bundesamtes flankiert. So kann auch beim Verkauf des
Fahrzeuges eine korrekte Bestandsaufnahme mitgeliefert werden. Mit
ihrer Tätigkeit unterstützen die Prüfingenieure der KÜS alle an
dieser Maßnahme Beteiligten und leisten damit auch einen aktiven
Verbraucherschutz.



Pressekontakt:
KÃœS
Hans-Georg Marmit
Telefon: 06872/9016-380
E-Mail: presse(at)kues.de

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Datum: 23.10.2017 - 13:00 Uhr
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