(ots) - Weil die Betriebe billige Arbeitskräfte aus dem
östlichen Teil der Gemeinschaft preiswerter beschäftigen konnten,
hatten sie doch lediglich Anspruch auf den Mindestlohn der Branche im
Gastland. Bei den begleitenden Standards wie Urlaub, 13. Monatsgehalt
oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall offenbarten sich jedoch
eklatante Unterschiede, die sich spätestens bei den Arbeitskosten
niederschlugen. Die Vorgabe, dass der "Gast-Arbeiter" den Mindestlohn
des Staates ausgezahlt bekommen muss, in dem er arbeitet, sollte zwar
Lohndumping verhindern. Doch die Zahl der Hintertüren war groß. Nun
sollen sie alle geschlossen werden. Tatsächlich wäre dies, wenn die
Reform in der Praxis ankommt, ein wichtiger Beitrag zum sozialen
Frieden.
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