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Allg. Zeitung Mainz: Wahlweise / Kommentar zum Urteil im "Reichsbürger"-Prozess / Von Dominic Schreiner

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(ots) - Bis vor gut einem Jahr dürften die "Reichsbürger"
fast nur Gerichtsvollziehern oder etwa Kommunalbeamten ein Begriff
gewesen sein. Die tödlichen Schüsse auf ein SEK-Mitglied in
Mittelfranken im Oktober 2016 haben diese krude Szene jedoch
schlagartig in die öffentliche Wahrnehmung und vor allem auf die
Beobachtungslisten der Verfassungsschutzbehörden katapultiert. Sie
besteht aus Verschwörungstheoretikern, Esoterikern, Rechtsextremen
und Waffennarren - ein äußerst heterogener Haufen. Was sie jedoch
alle eint, ist der Glaube, sich der bundesrepublikanischen
Wirklichkeit nicht unterordnen zu müssen. Das begründen
"Reichsbürger" damit, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei
und - wahlweise in den Grenzen von 1871, 1914 oder 1937 -
fortbestehe, die Bundesrepublik keine Legitimation besitze und ergo
auch ihre Gesetze nicht bindend sein können. Dabei terrorisieren sie
Ämter gern mit pseudorechtlichen Fantasiegutachten oder drohen damit,
Verwaltungsmitarbeiter für deren angeblich rechtswidriges Pochen auf
Vorschriften "zur Verantwortung" ziehen zu wollen. Jetzt wird einer
der ihren zur Verantwortung gezogen. Und der jetzt wegen Mord an
einem Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilte
"Reichsbürger"dürfte froh darüber sein, dass doch die von ihm nicht
anerkannte deutsche Justiz mit ihren (nach seinem Selbstverständnis
für ihn eigentlich nicht geltenden) Strafvorschriften über ihn
geurteilt hat. Denn im Deutschen Reich - wahlweise in den Grenzen von
1871, 1914 oder 1937 - hätte ihm dafür mit ziemlicher Sicherheit die
Todesstrafe gedroht.



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Datum: 23.10.2017 - 17:51 Uhr
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