PresseKat - IVG EuroSelect Zwanzig: Landgericht Frankfurt a.M verurteilt Bank wegen Falschberatung

IVG EuroSelect Zwanzig: Landgericht Frankfurt a.M verurteilt Bank wegen Falschberatung

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Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Landgericht Frankfurt a.M gab einer Klage eines Anlegers des Fonds IVG EuroSelect Zwanzig GmbH & Co. KG gegen seine Bank wegen Falschberatung statt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn der Anleger wollte die mit der streitgegenständlichen Beteiligung typischerweise einhergehenden, aber ihm unbekannten, Anlagerisiken nicht eingehen. Denn der Fonds IVG EuroSelect Zwanzig GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko, bis zum Totalverlust. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/IVG_Fonds_Euroselect.html

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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossene Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.



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Datum: 24.10.2017 - 07:11 Uhr
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