Rengsdorf, 24. Oktober 2017. Seit dem 01.01.2017 gelten die GoBD. Haben Sie Ihre Unternehmensprozesse schon auf die neuen Compliance-Anforderungen hin untersucht? Entsprechen Ihre IT-Systeme und Prozesse den aktuellen GoBD-Vorgaben? Verfügen Sie über eine aktuelle Verfahrensdokumentation? Mit dem GoBD Quick-Check von Akzentum können Sie der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegen sehen.
(firmenpresse) - Hinter dem Kürzel GoBD verbergen sich die seit dem 1. Januar 2015 geltenden Grundsätze der Finanzverwaltung zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Seit Januar 2017 ist die Übergangsfrist für die Einführung einer gesetzeskonformen Speicherung der elektronischen Dokumente abgelaufen. Spätestens jetzt sollten sich Unternehmen mit diesem Thema auseinandersetzen, denn die nächste Betriebsprüfung kommt gewiss!
Die GoBD gelten für alle Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften ebenso wie für Unternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnungen. Umgesetzt werden müssen die neuen Grundsätze für alle Veranlagungszeiträume ab dem 01. Januar 2015.
„Die GoBD sind Gegenstand der steuerlichen Außenprüfung. Wer sich nicht an die GoBD hält, riskiert, dass die Betriebsprüfer des Finanzamtes Zuschätzungen zu den bisher vom Unternehmen ermittelten Ertrags- und Umsatzsteuern ableiten – also die Steuerbelastung nachträglich erhöhen und zudem Umsetzungsmaßnahmen anordnen. Und das kann teuer werden“, erläutert Heinz Pretz, Geschäftsführer des DMS-Spezialisten Akzentum GmbH.
Die einzelnen Prüfbereiche, die im Rahmen des GoBD-Compliance Checks untersucht werden, umfassen die Punkte Verfahrensdokumentation, Zugriffsschutz, Datensicherheit und -verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Protokollierung von Änderungen, Belegsicherung, elektronische Aufbewahrung und den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung.
Dabei arbeitet Akzentum mit erfahrenen Spezialisten aus den Bereichen IKS, steuerliche Betriebsprüfung und Verfahrensdokumentation zusammen. Diese decken dabei bestehende GoBD-Schwachstellen auf, liefern Handlungsempfehlungen, ergänzen das IKS (internes Kontrollsystem) um ein „steuerliches IKS“, bereiten perfekt auf die nächste Betriebsprüfung vor und stellen den Datenzugriff durch den Steuerprüfer sicher. Darauf aufbauend unterstützen die Spezialisten das Unternehmen auf Wunsch auch bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen, bei der Erstellung einer endgültigen unternehmensweiten Verfahrensdokumentation und bei der Archivierung und Pflege der Dokumentationsunterlagen im DMS PROXESS.
Kontakt und weitere Informationen:
Heinz Pretz, Tel.: 02634 / 6655 300, E-Mail: h.pretz(at)akzentum.de