PresseKat - Rücklagen - Das A und O nach dem Wohnungskauf

Rücklagen - Das A und O nach dem Wohnungskauf

ID: 1543907

(ots) - Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt keine
Miete. Das heißt aber nicht, dass Eigentümer kostenfrei wohnen. Denn
es fallen selbstverständlich Nebenkosten sowie Kosten für die
Instandhaltung der Immobilie an. "Vor dem Erwerb sollte sich der
Kaufinteressent über alle anstehenden Ausgaben informieren und diese
bei der Finanzierung berücksichtigen", erklärt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).

Regelmäßige Zahlungen für das Gemeinschaftseigentum

Neben den Kreditraten zahlen Käufer für eine Eigentumswohnung
monatlich regelmäßige Gebühren für die Nutzung des
Gemeinschaftseigentums. Das sogenannte Hausgeld setzt sich zusammen
aus:
- Heizkosten (nicht jedoch für die Eigentumswohnung)
- Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom,
Wohngebäudeversicherung u.a.
- Ausgaben für Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister
- Entgelt für Verwalter, Kontogebühren usw.
- Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (nicht für
Reparaturen in der Eigentumswohnung)

Eine Rücklage für Instandhaltungen ist im Hausgeld auch enthalten.
Müssen Hausherren beispielsweise das Treppenhaus renovieren oder das
Dach neu decken, entstehen häufig hohe Kosten. Damit Eigentümer diese
Ausgaben nicht auf einen Schlag bewältigen müssen, bilden sie eine
Instandhaltungsrücklage. Übersteigen die Reparaturkosten die
Rücklage, muss jeder Eigentümer per Sonderumlage seinen Anteil zur
Begleichung der Rechnungen leisten.

Bei der Finanzierung berücksichtigen

Die Aufwendungen für das Hausgeld und Instandsetzungen sollten
Kaufinteressenten bereits bei der Finanzierung ihrer Wohnung
berücksichtigen. Als Richtgröße für die monatlich zu bewältigende
Kreditrate kann die bisherige Kaltmiete dienen. Insgesamt sollten die




Kosten aus der Kreditrate, dem Hausgeld und den Betriebskosten für
die Wohnung nicht mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens des
Wohnungseigentümers betragen. Zudem ist es ratsam, zusätzlich zu der
im Hausgeld enthaltenen Instandsetzungsrücklage, Geld für
unvorhersehbare Reparaturkosten beiseite zu legen.

Auf das Hausgeld achten

Möchte der Kaufinteressent eine Eigentumswohnung erwerben, sollte
er sich über die Höhe des Hausgeldes informieren und die
Wirtschaftspläne der vergangenen Jahre zeigen lassen. Darin sind auch
die vorgenommenen Instandsetzungen enthalten. Ãœber geplante
Reparaturarbeiten und die bisher gebildete Rücklage gibt
üblicherweise der Verwalter Auskunft. Das gesparte Geld sollte nach
Möglichkeit so viel sein, dass es auch für größere Maßnahmen
ausreicht. Grundsätzlich gilt: Je älter das Haus, desto größter ist
die Gefahr einer aufwendigen Sanierung. War das Hausgeld in der
Vergangenheit zu gering angesetzt, besteht die Gefahr, dass für
kostspieligere Instandsetzungsarbeiten zu wenig Erspartes zur
Verfügung steht. Diesen Fehlbetrag müssen die Eigentümer dann durch
eine Sonderumlage ausgleichen.

In Neubaugebieten fällt das Hausgeld deutlich geringer aus als in
Altbauten, da die Eigentümer in den ersten fünf Jahren, aufgrund der
Gewährleistungsfrist, meist keine Reparaturen bezahlen müssen. Wie
monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei
unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Laufzeiten ausfallen,
ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem
Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

Ãœber Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/



Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail:
redaktion(at)baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421
42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail:
wh(at)hasencleverstrategy.de

Original-Content von: Baufi24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Bain-Studie zum deutschen Asset-Management-Markt / Kostenführer und Spezialisten sind in der Fondsbranche klar im Vorteil (FOTO) Was ist günstiger - Konto überziehen oder Ratenkredit aufnehmen? (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.10.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1543907
Anzahl Zeichen: 4885

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hamburg



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rücklagen - Das A und O nach dem Wohnungskauf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Baufi24 GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Baufi24 Test: sind Realkredite empfehlenswert? ...

Gerade für Unternehmer oder Freiberufler ist es oft nicht einfach, eine Immobilienfinanzierung zu bekommen. Auf Grund der von den meisten Banken erwarteten Einkommenshistorie für die letzten drei Jahre, fällt der herk&# ...

Alle Meldungen von Baufi24 GmbH