(PresseBox) - In einem Zeitraum von zwei Monaten zwischen Dezember 2016 und Januar 2017 haben mehr als 27.000 E-Shops in vier EU-Mitgliedstaaten mutmaßlich markenrechtsverletzende Waren vertrieben.
Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) nutzten mehr als 21.000 dieser E-Shops Domainnamen, die zuvor bereits im Namen anderer Personen registriert waren.
Die Untersuchung zeigt den betriebenen Missbrauch mit dem Domain-Namen-System durch mutmaßliche Verletzer von Rechten des geistigen Eigentums auf und betont die Notwendigkeit der Zusammenarbeit einer Vielzahl von Behörden, um diesem Missbrauch entgegenzuwirken.
Bei den vier in die Studie einbezogenen Mitgliedsstaaten handelt es sich um Spanien, Schweden, Deutschland und das Vereinigte Königreich.
Der Bericht basiert auf einer eingehenden Untersuchung der Top-Level-Domains des jeweiligen Ländercodes (ccTLD) der vier ausgewählten Mitgliedsstaaten. Ziel war es herauszufinden, wie häufig E-Shops, die mutmaßlich markenrechtsverletzende Waren vertreiben, zuvor genutzte Domainnamen verwenden.
Unter diesen zuvor genutzten Domainnamen finden sich Beispiele aus nahezu allen Bereichen des Internets, wie z.B. öffentliche, private und kommerzielle Aktivitäten; öffentliche Organisationen und besondere Interessengruppen; Nachrichten- und Media-Websites; politische, kulturelle und religiöse Websites; Prominente und Fanclubs sowie Erwachsenen- und Dating-Websites.
Die Untersuchung baut auf einer 2016 erschienenen EUIPO-Studie über Online-Geschäftsmodelle, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, auf. In ihr wurde eine in Dänemark angewendete Geschäftspraktik erläutert, ebenso wie aufgezeigt, dass dieses Modell auch zum Vertrieb von Waren an Kunden in Schweden, Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Spanien sowie möglicherweise weiteren EU-Mitgliedsstaaten genutzt wird.
Der Exekutivdirektor des EUIPO, António Campinos, sagte dazu:
?Diese Analyse wird Strafverfolgungsbehörden in der EU bei der Suche nach einer geeigneten Herangehensweise dienen, um das Problem mit entsprechenden Geschäftsmodellen direkt an dessen Ursprung, den gefälschten E-Shops, lösen zu können. Ein Ausbau der verfügbaren Informationen zur Vorgehensweise von Fälschern eröffnet Unternehmen neue Wege und unterstützt sie bei der Bekämpfung
Ein spezielles Webinar zu dieser Studie wird am 24. Oktober von 11:30 bis 12:30 Uhr stattfinden, das von Erling Vestergaard, einem durch das EUIPO entsandten Staatsanwalt, in englischer Sprache gehalten wird. Das Webinar ist unter folgenden Links abrufbar: https://euipo.europa.eu/knowledge/calendar/view.php?view=day&course=1&time=1508796000#event_703
Deutschland
Im betrachteten Zeitraum (Dezember 2016 bis Januar 2017) standen 4.864 E-Shops unter dem Verdacht, das Markenrecht anderer durch die Nutzung eines Domainnamens unter der ccTDL, der zuvor von jemand anderem verwendet wurde, zu verletzen. Dies entspricht 80% der mutmaßlich gefälschten Webshops.
Schweden
Im betrachteten Zeitraum (Dezember 2016 bis Januar 2017) standen 2.444 E-Shops unter dem Verdacht, das Markenrecht anderer durch die Nutzung eines Domainnamens unter der ccTDL, der zuvor von jemand anderem verwendet wurde, zu verletzen. Dies entspricht 77 % der mutmaßlich gefälschten Webshops.
Vereinigtes Königreich
Im betrachteten Zeitraum (Dezember 2016 bis Januar 2017) standen 10.081 E-Shops unter dem Verdacht, das Markenrecht anderer durch die Nutzung eines Domainnamens unter der ccTDL, der zuvor von jemand anderem verwendet wurde, zu verletzen. Dies entspricht 71% der mutmaßlich gefälschten Webshops.
Spanien
Im betrachteten Zeitraum (Dezember 2016 bis Januar 2017) standen 3.612 E-Shops unter dem Verdacht, das Markenrecht anderer durch die Nutzung eines Domainnamens unter der ccTDL, der zuvor von jemand anderem verwendet wurde, zu verletzen. Dies entspricht 81% der mutmaßlich gefälschten Webshops.
ÃœBER DAS EUIPO
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist eine dezentrale Agentur der EU mit Sitz in Alicante, Spanien. Es ist für die Eintragung von Unionsmarken (UM) und Gemeinschaftsgeschmacksmustern (GGM) zuständig, die den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in allen 28 Mitgliedstaaten der EU gewährleisten, und arbeitet mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU zusammen.