(ots) -
Zu Beginn der Verhandlungen für eine Jamaika-Koalition fordern
Bündnis 90/Die Grünen und die FDP eine finanzielle Entlastung für
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nur ein
geringes Einkommen haben. "Wir wollen, dass sich die
Krankenkassenbeiträge von Selbstständigen nach deren tatsächlichen
Einkommen richten", erklärte Christine Aschenberg-Dugnus, Mitglied
des neuen Bundestags und stellvertretende Landesvorsitzende der FPD
in Schleswig-Holstein, gegenüber dem ZDF-Magazin "Frontal 21"
(Sendung am Dienstag, 24. Oktober 2017, 21.00 Uhr).
Hintergrund dieser Forderung sind die derzeit geltenden
gesetzlichen Regelungen für die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei
den Kassenbeiträgen. Diese Untergrenze für die Beitragsberechnung
liegt derzeit bei etwa 2230 Euro, unabhängig davon, ob der
Selbstständige tatsächlich so viel verdient. Daraus resultiert ein
monatlicher Krankenkassenbeitrag von etwa 410 Euro. Durch diese
Regelung werden vor allem Solo-Selbstständige wie Blumenhändler,
Nachhilfelehrer oder Fensterputzer benachteiligt, die auf eigenes
Risiko eine Geschäftstätigkeit ausüben. Ihre Zahl hat sich von 1991
bis 2016 von 1,4 auf 2,3 Millionen erhöht.
Eine Senkung der Bemessungsgrenze begrüßen auch die Krankenkassen.
"Die neue Koalition sollte jetzt daran gehen, die Bemessungsgrenze
für Selbstständige auf 990 Euro abzusenken. Damit wären die
Überforderung und eine Überschuldung von Selbstständigen abgewendet",
betonte Kai Behrens, Pressesprecher des Bundesverbandes AOK,
gegenüber "Frontal 21". Die Beitragsschulden bei den gesetzlichen
Krankenkassen sind auf Rekordhoch, betragen nach Angaben des
Bundesversicherungsamtes bei allen Kassen zusammen mehr als sieben
Milliarden Euro. Viele der säumigen Beitragszahler sind
Selbstständige.
Bislang scheiterten Reformpläne vor allem an der CDU. Im
unionsgeführten Bundesgesundheitsministerium heißt es auf Nachfrage
von "Frontal 21", dass zurzeit geprüft werde, ob und inwieweit
Änderungsbedarf bei der Beitragserhebung von Selbstständigen mit
geringem Einkommen bestehe.
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