PresseKat - Landgericht Berlin: Volkswagen Bank belehrt Verbraucher falschüber Widerrufsrecht

Landgericht Berlin: Volkswagen Bank belehrt Verbraucher falschüber Widerrufsrecht

ID: 1544242

(ots) - In einem Verfahren über die
Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen in Kfz-Kreditverträgen fand am
Dienstag, dem 24. Oktober 2017, die zweite mündliche Verhandlung vor
dem Landgericht Berlin statt. Die in dem Verfahren gegen die
Volkswagen Bank zuständige Richterin, die bereits nach dem ersten
Termin in Berlin im April 2017 (Stiftung-Warentest berichtete)
ausführte, dass sie die von der Volkswagen Bank verwendete
Widerrufsbelehrung für fehlerhaft halte, bestätigte auch in dem
aktuellen Verhandlungstermin erneut ihre Rechtsauffassung.
Insbesondere habe die Bank den Kläger in dem von der Kanzlei Dr.
Lehnen & Sinnig aus Trier geführten Verfahren nicht ordnungsgemäß
über die Höhe der im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens
anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung belehrt, führte das Gericht
aus. "Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Kfz-Darlehensvertrag von
der VW Bank verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die
ein Auto finanziert haben, noch heute ihren Kreditvertrag widerrufen"
erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, der das Verfahren vor dem
Landgericht Berlin für den Kläger führt. "Der wirksame Widerruf eines
Autokreditvertrages führt dazu, dass der Autokäufer seine an die Bank
gezahlten Raten und eine im Einzelfall geleistete Anzahlung von der
Bank zurückverlangen kann und nicht mehr an die weiteren
Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag gebunden ist" ergänzt
Rechtsanwalt Dr. Lehnen. Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher
zu, der sein Kfz finanziert hat. Nach Auskunft der Kanzlei Dr. Lehnen
& Sinnig sind nicht nur Kreditverträge der Volkswagen Bank mit einer
fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen, sondern auch die
Finanzierungen anderer Autobanken. Insbesondere Autobesitzer, die vom
Abgasskandal, von drohenden Fahrverboten und/oder vom Wertverlust für




Dieselfahrzeuge betroffen sind, haben mit dem Widerruf des
Kreditvertrags die Möglichkeit, sich unkompliziert und unabhängig von
der spätestens Ende 2017 für die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen im VW-Abgasskandal drohenden Verjährung von
ihrem Fahrzeug zu lösen. Aber auch alle anderen Autokäufer können von
ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und im Falle der Wirksamkeit des
Widerrufs von der Bank die geleisteten Zahlungen zurückverlangen. "In
jedem Fall ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt
beraten zu lassen", so Rechtsanwalt Dr. Lehnen. Der Teufel steckt,
wie so häufig, auch in den Fällen des Autokredit-Widerrufs im Detail.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier
ist die führende Kanzlei im Widerruf von Autokreditverträgen.



Pressekontakt:
Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Plank-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post(at)lehnen-sinnig.de
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Datum: 24.10.2017 - 16:50 Uhr
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