(ots) - Selbst die Rechtsvertreter der kleinen Parteien,
die die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen
verhindern wollen, waren erstaunt. Der Auftritt des Rechtsvertreters
des Landtags, der die Sperrklausel im vergangenen Sommer beschlossen
hatte, vor dem NRW-Verfassungsgericht in Münster war eher schwach.
Die Sperrklausel ist eingeführt worden, um die Arbeitsfähigkeit
vieler Kommunalparlamente, die unter der zunehmenden politischen
Zersplitterung der vergangenen zwei Jahrzehnte leiden, wieder zu
verbessern. Doch von den Schwierigkeiten stundenlanger Debatten in
Räten mit bis zu 13 Fraktionen, Gruppen und Einzelkämpfern, war in
der mündlichen Verhandlung vor dem Hohen Gericht in Münster viel zu
wenig die Rede. Oder davon, dass Einzelkämpfer oder Kleinstgruppen,
die in den Fachausschüssen gar nicht vertreten sind, die
Ratssitzungen, die von den Fachausschüssen vorbereitet werden, mit
ihren Fragen über Stunden blockieren, auch nicht. Stattdessen trug
der Rechtsvertreter des Landtags eher theoretische
Verfassungsüberlegungen vor. Die jedenfalls waren kaum in der Lage,
die Argumente der bestens vorbereiteten Vertreter der Kläger zu
entkräften. Sie konnten möglicherweise auch die Bedenken des
Gerichts, die in der Befragung durch die Richter mit Händen greifbar
waren, nicht zerstreuen. Die Chancen, dass der Landtag mit seiner
gewagten Verfassungsänderung vor dem Gericht in Münster besteht, sind
seit der gestrigen mündlichen Verhandlung jedenfalls nicht größer
geworden.
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