(ots) - Im Jahr 2016 erledigten Staatsanwaltschaften in
Deutschland insgesamt rund 5,2 Millionen Ermittlungsverfahren. Das
waren 3,9 % mehr als im Jahr 2015 (rund 5,0 Millionen Verfahren).
Dieser Zuwachs an Erledigungen entspricht in etwa dem Zuwachs der
Neuzugänge an Ermittlungsverfahren (+ 3,8 %). Von den erledigten
staatsanwaltschaftlichen Verfahren endeten 19,4 % mit Anklage
beziehungsweise Strafbefehlsantrag, 59,7 % mit einer
Verfahrenseinstellung und 20,9 % auf andere Art.
Rund ein Drittel (33,4 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2016
bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten
Straßenverkehrsdelikte mit 16,7 % sowie Straftaten gegen das Leben
und die körperliche Unversehrtheit mit 9,0 %. Aufenthaltsbezogene
Delikte waren im Jahr 2016 in 8,5 % aller Verfahren Gegenstand der
Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 7,5 % und im Jahr 2014 noch
3,7 % betragen hatte. Die Statistik erfasst als aufenthaltsbezogene
Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und Ausländern sowie
Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem Asylverfahrensgesetz sowie dem
Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und Staatsanwaltschaften sind
gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen auf fehlende oder
ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.
Als Strafverfolgungsbehörde liegt es in der Zuständigkeit der
Staatsanwaltschaften im Rahmen des Ermittlungs- beziehungsweise
Vorverfahren im Strafprozessrecht Straftaten zu verfolgen und die
entsprechenden Ermittlungen zu leiten. Sie haben dabei sowohl be- als
auch entlastende Sachverhalte zu ermitteln. Wenn die Ermittlungen zu
hinreichendem Tatverdacht führen, erheben Staatsanwaltschaften als
Anklagebehörde die öffentliche Klage beim zuständigen Gericht und
vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.
Ãœber Anfall und Erledigung von Ermittlungsverfahren in Deutschland
informiert jährlich die Justizgeschäftsstatistik der Staats- und
Amtsanwaltschaften. Danach war im Jahr 2016 über alle
Einzelfallentscheidungen hinweg die statistisch häufigste
Erledigungsart nicht die Anklage, sondern wie im Vorjahr die
Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mit Auflage (3,4 %),
Einstellungen ohne Auflage (29,1 %) und Einstellungen mangels
Tatverdacht (26,9 %) oder Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 59,7 %
aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus.
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