PresseKat - Für Unternehmerpaare wichtig: Mit einem Ehevertrag ins gemeinsame Leben starten

Für Unternehmerpaare wichtig: Mit einem Ehevertrag ins gemeinsame Leben starten

ID: 1544985

(PresseBox) - Gleichgeschlechtliche Paare dürfen seit dem 1. Oktober 2017 heiraten. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbstständige sollten sich vor dem Gang zum Standesamt über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen einer Ehe Gedanken machen. Das auf den Mittelstand spezialisierte Unternehmen Ecovis erklärt, warum.

In einer Ehe ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand. Die Güter der Partner bleiben getrennt. Wird die Ehe geschieden, hat der finanziell schlechter gestellte Ehepartner Anspruch auf den Ausgleich des während der gemeinsamen Jahre erzielten Vermögenszuwachses. ?Aufgrund einer solchen Zahlungsverpflichtung drohen im schlimmsten Fall Liquiditätsprobleme, unerwünschte Kreditaufnahmen oder der Verkauf des Unternehmens?, warnt Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis in München.

Ein Ehevertrag kann hier eine Lösung sein, die diese Risiken eindämmt. Ein Notar muss den Vertrag beurkunden. In einem Ehevertrag vereinbaren die Eheleute beispielsweise:

Gütertrennung

Den Ausschluss des betrieblichen Vermögens aus dem Zugewinnausgleich

Den Verzicht auf die gegenseitige Verrechnung von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich)

Die Eheleute legen Abfindungssummen fest, wenn sie auf Unterhaltsansprüche verzichten. Nicht erlaubt ist es allerdings, im Vertrag den Unterhalt für gemeinsame Kinder zu kürzen oder ganz auszuschließen.

Wie alle Verträge gehören auch Eheverträge alle paar Jahre auf den Prüfstand, weil sich Gesetze oder die Rechtsprechung seit Vertragsabschluss möglicherweise geändert haben. ?Die Lebenssituation von Eheleuten ändert sich ja im Laufe der Zeit. Sie sollten daher Eheverträge oder testamentarische Verfügungen regelmäßig an die aktuelle Gesetzeslage, anpassen lassen. Das verhindert Streit bei einer Trennung?, empfiehlt Hintermayer.

Stirbt ein Partner, wenn im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart ist, dann hat das einen Nachteil: Der hinterbliebene Partner muss seinen Anteil am Erbe nach Abzug der Freibeträge voll versteuern. ?Der Zugewinn bleibt jedoch steuerfrei, wenn die Eheleute eine ,modifizierte Zugewinngemeinschaft? vereinbart haben. Das bedeutet, dass sie für den Fall einer Scheidung Gütertrennung festlegen, bei Tod eines Ehepartners gilt jedoch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft?, erklärt Ecovis-Experte Andreas Hintermayer.





 

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Steuernachzahlung wegen Nebenberuf optimieren Rechnungskauf mit Sicherheitsgurt:  Das Forderungsmanagement ganz entspannt angehen mit Bilendo und National Inkasso
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 26.10.2017 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1544985
Anzahl Zeichen: 2465

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Für Unternehmerpaare wichtig: Mit einem Ehevertrag ins gemeinsame Leben starten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Betriebskosten:Ärger mit dem Mieter vermeiden ...

Bei der Vermietung von Wohnimmobilien kommt es immer wieder zu Streitigkeiten rund um die Abrechnung der Betriebskosten. Ulrich Schlamminger, Rechtsanwalt bei Ecovis in Weiden, erläutert, worauf Eigentümer achten sollten. Herr Schlamminger, welche ...

Drei Fragen zur Beschäftigung von Migranten ...

Die Erfahrungen von Arbeitgebern mit der Beschäftigung von Migranten sind gut. Im Kurzinterview erklärt Steuerberater Ernst Knop, warum. Welche Erfahrungen haben Unternehmen aus Ihrem Mandantenkreis mit der Beschäftigung von Flüchtlingen gemacht? ...

Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft