Nach nur 6 Monaten verlässt der Restartmanager Thomas Ruf die POC schon wieder
(LifePR) - Anleger sind verunsichert, da der von der neuen Geschäftsführung der POC eingesetzte Erdölexperte, der in Kanada das operative Geschäft leiten sollte, die Gesellschaft zum Jahresende ?einvernehmlich? verlässt. Nach Angaben der POC Geschäftsführung soll jetzt in Kanada ein bis dato nicht namentlich benannter ?Freelancer? dem betriebswirtschaftlichen Controlling zur Seite stehen.
Der neuen POC Geschäftsführung war es gelungen, die Anleger für einen proklamierten POC Restart zu signifikanten Nachschüssen zu bewegen. Fakt ist, dass die Gesellschaft ohne diese Nachschüsse kein operatives Geschäft mehr hätte betreiben können. Die Anlegergelder sind jetzt in Kanada, ob die Sanierung gelingt, steht in den Sternen.
Rechtsanwältin Manon Linz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berichtet: ?Viele Anleger fühlen sich von Anfang an schlecht beraten und fürchten um ihr Geld. Das Landgericht Berlin hat unsere Rechtsauffassung wiederholt mit Urteilen aus März und April 2017 bestätigt, dass die Prospekte der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG fehlerhaft sind. Anleger sollten versuchen, selbst aus diesen gegen die Anlage empfehlenden Berater und Prospektverantwortlichen ergangenen Urteilen Kapital zu schlagen und ihr Geld zu retten.?
Hiervon möchte die POC die Anleger abhalten: In ihrem an die POC-Anleger gerichteten Schreiben aus Oktober 2017 behauptet die POC Geschäftsführung wahrheitswidrig, auf Prospektfehler gestützte Klage seien bislang ohne Erfolg geblieben.
Die POC Geschäftsführung lässt ebenfalls unter den Tisch fallen, dass das Kammergericht Berlin in vorläufigen Hinweisen die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geteilt hat, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.
Ist der zugrundeliegende Fondsprospekt fehlerhaft und daher nicht dazu geeignet gewesen, den Anleger über die mit der Anlage einhergehenden, zahlreichen Risiken zu informieren, kommt ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Prospektverantwortlichen in Betracht. Wurde ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Berater fordern.
Gelingt die Durchsetzung dieser Ansprüche, erhält der Anleger den investierten Betrag abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt und überträgt im Gegenzug dem Berater bzw. den Prospektverantwortlichen die Fondsbeteiligung.
Anleger sollten nicht lange zögern und rasch eine Prüfung etwaiger Ansprüche in Auftrag geben. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.
Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz(at)cllb.de; web: www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.