(ots) - Dass schwere Verbrechen ungesühnt bleiben, ist
unerträglich. In erster Linie für die Hinterbliebenen, aber auch für
die Gesellschaft als Ganzes - auch wenn die öffentliche
Aufmerksamkeit selbst nach schlimmsten Taten heutzutage rasch
nachlässt. Späte Gerechtigkeit könnte es nun im Mordfall Johanna
geben, einem Kind, das vor 18 Jahren sexuell missbraucht und getötet
wurde. Zu wissen, wer der Täter ist und wann genau die Tat geschah,
hilft vielen Hinterbliebenen, mit Leid und Schmerz besser umzugehen.
Die Kriminaltechnik, insbesondere die DNA-Analyse, hat sich
revolutionär verbessert. Das sollten alle zur Kenntnis nehmen, die
über finanziellen Aufwand für Forschung mäkeln. Hinzukommen muss eine
"altmodische" polizeiliche Grundtugend: Beharrlichkeit. Sehr
hilfreich bei der Aufklärung schlimmster Verbrechen sind Massentests,
die genetisches Material oder Fingerabdrücke betreffen. Das sollte
allen vor Augen stehen, die gerne mal über den angeblichen
"Polizeistaat" schwadronieren oder sehr flott bei der Hand sind mit
der Klage, solche Tests würden die Freiheitsrechte unzulässig
einschränken. Nicht zuletzt: Dass Verbrechen auch nach sehr langer
Zeit noch aufgeklärt werden können, sollte dem Gesetzgeber, also
Parlamentariern, mit Blick auf das Thema "Verjährung" zu denken
geben. Zu der Entscheidung, dass Mord überhaupt nicht verjährt,
konnte sich der Bundestag erst 1979 durchringen - sehr spät.
Totschlag, die vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale wie Heimtücke,
kann dagegen noch immer nach zehn bis 20 Jahren verjähren. Diese Art
von Milde schadet der Gesellschaft.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485980
online(at)vrm.de
Original-Content von: Allgemeine Zeitung Mainz, übermittelt durch news aktuell