(ots) - Am 1. November 2017 tritt die Dritte
Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Ungelernte Hilfskräfte
bekommen derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro
Stunde im Osten. Zum 1. Januar 2018 steigt ihr Mindestlohn im Westen
um 3,4 Prozent auf 10,55 Euro und im Osten um 5,8 Prozent auf 10,05
Euro. Bis 2020 steigt er schrittweise auf dann 11,35 Euro im Westen
und 10,85 Euro im Osten weiter an. Der Pflegemindestlohn liegt ab
Januar 2018 dann fast 20 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Dazu erklärt bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle, der den
neuen Pflegemindestlohn mitverhandelt hat:
"Ein Anstieg des Pflegemindestlohns für ungelernte Hilfskräfte zum
1.1.2018 um 3,4 Prozent im Westen und 5,8 Prozent im Osten ist ein
deutliches Signal an die Beschäftigten in der Pflege und ein Zeichen
der Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Ausgebildete Pflegefachkräfte
liegen im Übrigen deutlich über diesen Stundensätzen.
Der Pflegemindestlohn für ungelernte Kräfte liegt dann um 20
Prozent über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, wie ihn
teilweise dreijährig ausgebildete Frisörinnen und Frisöre oder
Verkäuferinnen und Verkäufer bekommen. Auch das ist ein Hinweis
darauf, welche Anstrengungen wir als Arbeitgeber in der Pflege
unternehmen, um die pflegerische Versorgung im Land bei guter
Qualität zu sichern.
Die angehenden Koalitionäre im Bund sollten auch diese Fakten
berücksichtigen, wenn sie sich über das Thema der Bezahlung und der
Refinanzierung in der Pflege unterhalten."
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