Nicht immer hält die große Liebe ein Leben lang. Die dann folgenden Trennungsgeschichten sind oft unangenehm, langwierig und vor allem teuer. In Deutschland herrscht der Anwaltszwang im Scheidungsrecht. Doch es gibt die Möglichkeit zur einvernehmlichen Scheidung. Diese kann ehemaligen Paaren helfen, eine Scheidung unkomplizierter und kostengünstiger zu gestalten, wenn sie einige Punkte beachten.
(firmenpresse) - Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss immer durch einen Anwalt eingereicht werden. Gemäß § 114 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die Familiengerichtsbarkeit zählt, besteht ein so genannter Anwaltszwang.
Doch es lassen sich zumindest die Kosten für einen Anwalt einsparen, wenn es gelingt, sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen.
Die einvernehmliche Scheidung als Chance
Für eine einvernehmliche Scheidung ist es wichtig, dass die Eheleute sich am besten im Vorfeld schon über einige Punkte verständigt haben:
- den Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögens)
- den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt
- das Sorgerecht oder das Umgangsrecht und der Unterhalt für gemeinsame Kinder
- den Umgang mit gemeinsamen Eigentum oder der bisherigen Ehewohnung
- nicht zuletzt muss auch der gesamte Hausrat aufgeteilt werden
Sind diese Punkte geklärt, können die getroffenen Vereinbarungen durch einen Anwalt verbindlich festgehalten werden. Haben die Eheleute auch alle anderen Punkte erfüllt, die in Deutschland für eine Scheidung nötig sind (Stichwort Trennungsjahr), steht einer einvernehmlichen Scheidung nichts mehr im Wege.
Ein gemeinsamer Anwalt?
Um der Anwaltspflicht zu genügen, muss wenigstens einer der Ehepartner im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt beauftragen. Dieser muss den Scheidungsantrag einreichen und wird mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten betraut.
Herrscht grundsätzlich Einigkeit zwischen den Ehepartnern und die Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Scheidung, kann der andere Ehepartner auf rechtlichen Beistand verzichten. Es ist unzutreffend, von „einem gemeinsamen Anwalt“ zu sprechen, denn dieser wird eindeutig nur von einem Ehepartner beauftragt. Der andere Ehepartner muss dem Scheidungsantrag gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG gegenüber dem Gericht nur noch zustimmen.
Die Sache mit den Kosten
Ein Anwalt muss bei einer Scheidung also auf jeden Fall beauftragt werden und seine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Doch durch die einvernehmliche Scheidung und die Beauftragung nur eines Anwalts, lassen sich die Kosten deutlich senken. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten zwischen den Ehepartnern aufzuteilen, so dass die Belastung für den Einzelnen noch geringer wird.
Grundsätzlich gilt: die Gerichtskosten (neben den Anwaltskosten entstehen auch Kosten für das gerichtliche Verfahren) richten sich nach dem Verfahrenswert. Auch hier bietet die einvernehmliche Scheidung eine gute Möglichkeit, durch eine Aufteilung gemeinsamer Besitzgüter den Verfahrenswert und damit die Gerichtskosten geringer zu halten.
Eine Frage der Zeit
Neben den Kosten lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidung auch Zeit sparen. Je nachdem, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, dauert eine einvernehmliche Scheidung ungefähr drei bis zwölf Monate. Danach ist jeder Ehepartner frei und kann in sein neues Leben starten. Anderenfalls kann sich ein streitiges Scheidungsverfahren auch schon mal über mehrere Jahre erstrecken.
Fazit
Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, ist das immer schmerzhaft. Wenn möglich, sparen Sie also Zeit, Geld und Nerven bei der Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung.
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