PresseKat - Mit der einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Zeit und Geld

Mit der einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Zeit und Geld

ID: 1545637

Nicht immer hält die große Liebe ein Leben lang. Die dann folgenden Trennungsgeschichten sind oft unangenehm, langwierig und vor allem teuer. In Deutschland herrscht der Anwaltszwang im Scheidungsrecht. Doch es gibt die Möglichkeit zur einvernehmlichen Scheidung. Diese kann ehemaligen Paaren helfen, eine Scheidung unkomplizierter und kostengünstiger zu gestalten, wenn sie einige Punkte beachten.

(firmenpresse) - Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss immer durch einen Anwalt eingereicht werden. Gemäß § 114 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die Familiengerichtsbarkeit zählt, besteht ein so genannter Anwaltszwang.

Doch es lassen sich zumindest die Kosten für einen Anwalt einsparen, wenn es gelingt, sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu einigen.

Die einvernehmliche Scheidung als Chance

Für eine einvernehmliche Scheidung ist es wichtig, dass die Eheleute sich am besten im Vorfeld schon über einige Punkte verständigt haben:

- den Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögens)
- den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt
- das Sorgerecht oder das Umgangsrecht und der Unterhalt für gemeinsame Kinder
- den Umgang mit gemeinsamen Eigentum oder der bisherigen Ehewohnung
- nicht zuletzt muss auch der gesamte Hausrat aufgeteilt werden

Sind diese Punkte geklärt, können die getroffenen Vereinbarungen durch einen Anwalt verbindlich festgehalten werden. Haben die Eheleute auch alle anderen Punkte erfüllt, die in Deutschland für eine Scheidung nötig sind (Stichwort Trennungsjahr), steht einer einvernehmlichen Scheidung nichts mehr im Wege.
Ein gemeinsamer Anwalt?

Um der Anwaltspflicht zu genügen, muss wenigstens einer der Ehepartner im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt beauftragen. Dieser muss den Scheidungsantrag einreichen und wird mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten betraut.

Herrscht grundsätzlich Einigkeit zwischen den Ehepartnern und die Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Scheidung, kann der andere Ehepartner auf rechtlichen Beistand verzichten. Es ist unzutreffend, von „einem gemeinsamen Anwalt“ zu sprechen, denn dieser wird eindeutig nur von einem Ehepartner beauftragt. Der andere Ehepartner muss dem Scheidungsantrag gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG gegenüber dem Gericht nur noch zustimmen.





Die Sache mit den Kosten

Ein Anwalt muss bei einer Scheidung also auf jeden Fall beauftragt werden und seine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Doch durch die einvernehmliche Scheidung und die Beauftragung nur eines Anwalts, lassen sich die Kosten deutlich senken. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten zwischen den Ehepartnern aufzuteilen, so dass die Belastung für den Einzelnen noch geringer wird.

Grundsätzlich gilt: die Gerichtskosten (neben den Anwaltskosten entstehen auch Kosten für das gerichtliche Verfahren) richten sich nach dem Verfahrenswert. Auch hier bietet die einvernehmliche Scheidung eine gute Möglichkeit, durch eine Aufteilung gemeinsamer Besitzgüter den Verfahrenswert und damit die Gerichtskosten geringer zu halten.

Eine Frage der Zeit

Neben den Kosten lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidung auch Zeit sparen. Je nachdem, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, dauert eine einvernehmliche Scheidung ungefähr drei bis zwölf Monate. Danach ist jeder Ehepartner frei und kann in sein neues Leben starten. Anderenfalls kann sich ein streitiges Scheidungsverfahren auch schon mal über mehrere Jahre erstrecken.

Fazit

Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, ist das immer schmerzhaft. Wenn möglich, sparen Sie also Zeit, Geld und Nerven bei der Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei advopart steht in erster Linie für transparente Beratung und effektive Rechtsvertretung. Egal, aus welchem Grund und mit welchen rechtlichen Anliegen Sie zu uns kommen, finden Sie in unserer Kanzlei Rechtsanwälte, die Sie verstehen und in deren Arbeit immer Sie als Mensch im Mittelpunkt stehen.



Leseranfragen:

advopart GbR
Agnes Polewka
Paul-Schallück-Str. 10
50939 Köln

Tel.: (0221) 165 349 10
Fax.: (0221) 165 349 11
E-Mail: info(at)advopart.com
Web: http://www.advopart.com



PresseKontakt / Agentur:

22116534910



drucken  als PDF  an Freund senden  Rechtssicher mit dem Kind nach einer Scheidung in den Urlaub fahren AIR BERLIN: Erstes Großverfahren nach Reform der Insolvenzanfechtung
Bereitgestellt von Benutzer: advopart
Datum: 27.10.2017 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1545637
Anzahl Zeichen: 4051

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Agnes Polewka
Stadt:

Köln


Telefon: 0221 16 53 49 10

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.10.2017

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mit der einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Zeit und Geld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

advopart Rechtsanwaltskanzlei Köln (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von advopart Rechtsanwaltskanzlei Köln