Die Michael Graf Patientenanwälte aus Karlsruhe & Freiburg vertreten Patienten im Medizinrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im Medizinschadensrecht, z.B. zu Artzhaftung & Geburtsschäden.
(firmenpresse) - Das Medizinrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das sich vor allem mit den Rechtsbeziehungen zwischen Patienten und deren behandelnden Ärzten beschäftigt. Gerade Heilberufen ist ein erhöhtes Risiko ärztlicher Behandlungsfehler immanent, da es um Eingriffe in die körperliche Integrität geht und der Patient unter Umständen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden muss. Rechtsstreitigkeiten wegen fehlerhafter Ausübung von ärztlichen Behandlungen als auch wegen Haftung der Heilberufe jeglicher Art erfordern die spezialisierten Kenntnisse eines Fachanwalts dieses Rechtsgebietes. Daher hat sich die Kanzlei Rechtsanwalt Michael Graf aus Karlsruhe und Freiburg auf das Medizinrecht spezialisiert. Mit Durchsetzungsstärke, fachlichen Kenntnissen sowie dem nötigen Einfühlungsvermögen beraten und betreuen die Fachanwälte für Medizinrecht die Mandanten in und um Karlsruhe.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei für Medizinrecht in Karlsruhe
Die Rechtsprechung und Normen des Patientenrechts sollen dem Patienten Sicherheit bei der ärztlichen Behandlung geben, ihn vor Schäden schützen und im Fall eines dennoch eintretenden Schadens die Durchsetzung seiner Rechte ermöglichen. Daher vertreten die Anwälte für Medizinrecht der Patientenkanzlei Michael Graf ausschließlich die Patientenseite bzw. die Seite der Versicherungsnehmer. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählt dabei das Medizinschadensrecht, genauer: Arzthaftung, Geburtsschäden und Produkthaftung. Des Weiteren übernehmen die Anwälte im Bereich des Personenschadensrechts die juristische Vertretung von Menschen, die durch Unfälle oder sonstige Ereignisse geschädigt wurden. In diesem Zusammenhang geht es häufig um die Forderung von Schmerzensgeld, Schadenersatz oder um die Absicherung der Zukunftsfolgen.
Juristisches Spezialwissen auf dem Gebiet des Medizinschadensrechts
Das Medizinschadensrecht beschäftigt sich mit Medizinschäden, die dem Patienten infolge einer ärztlichen Heilbehandlung oder wegen eines Medizinprodukts entstanden sind. Häufig geht es dabei um Körperverletzungen oder andere Beeinträchtigungen der Gesundheit, die durch einen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler entstanden sind. Die Ursachen für einen Arztfehler können unterschiedlicher Natur sein - angefangen bei einer nicht sachgemäßen Aufklärung im Vorfeld, über mangelhaft erhobene Befunde bis hin zu nicht sachgemäß durchgeführten Operationen. In einem solchen Fall hat die betroffene Person einen Anspruch auf Schmerzensgeld, sowie auf Ersatz sämtlicher weiterer Schäden (bspw. Erwerbsschäden, oder die Kosten für die entsprechende Folgeheilbehandlung). In diesem Zusammenhang hat die juristische Spezialisierung im Medizinschadensrecht für Mandanten einen entscheidenden Vorteil: Tiefgehende Kenntnisse der Rechtsmaterie sowie jahrelange medizinrechtliche praktische Erfahrung ermöglichen es, die Ansprüche der Mandanten zielgenau durchzusetzen.
Michael Graf Patientenanwälte aus Karlsruhe und Freiburg
Die Kanzlei mit Hauptsitz in Freiburg im Breisgau vertritt Mandanten bundesweit. Zu den Spezialgebieten der Michael Graf Patientenanwälte zählen unter anderem das Medizin- und das Versicherungsrecht. In diesem Zusammenhang beschäftigen sich die Anwälte täglich mit den Themen wie Arzthaftung, Geburtsschäden, Unfall, Berufsunfähigkeit oder Personenversicherungen. Dabei werden Mandanten durch die Patientenanwälte Michael Graf, Amelie von Schoenaich, Robin Förster und Christian Ruf juristisch vertreten. Diese verfügen über weitreichende Kenntnisse auf den genannten Rechtsgebieten, welche durch regelmäßige Fortbildungen ständig an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
Wir beraten und vertreten geschädigte Patienten bei Rechtsstreitigkeiten mit ihren Ärzten und Kliniken. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der erfolgreichen Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern. Darüber hinaus vertreten wir die Geschädigten, wenn ihre private Versicherung im Schadensfall nicht zahlt. Der Schwerpunkt der Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Michael Graf liegt dabei auf der Geltendmachung der Invaliditätsleistung im Rahmen der Unfallversicherung und der Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrente.
Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart