(firmenpresse) - Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG soll am Mittwoch, den 1. November 2017 erfolgen. Damit ist die in Eigenverwaltung betriebene Insolvenz der Airline das erste Großverfahren, in dem die am 5. April 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Anfechtungsrechts Anwendung finden.
Der Gesetzgeber war aktiv geworden, um der sich ausufernden Rechtsprechung entgegenzutreten, bei der Gläubigern, die in Not geratenen Schuldnern beiseite standen, schnell unterstellt wurde, sie hätten sich in unrechtmäßiger Weise Vorteile gegenüber anderen Gläubigern verschafft.
Nach den neuen Regelungen ist der Verwalter zum Erhalt entsprechender Zinsansprüche nunmehr gezwungen, möglichst frühzeitig Farbe zu bekennen. Anders als zuvor können Zinsen jetzt erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem sich der in Anspruch genommene Gläubiger mit der Rückzahlung erlangter Beträge in Verzug befunden hat.
Nachdem der Verkauf der wichtigsten Assets der Fluglinie bereits weitgehend abgeschlossen ist, ist daher zeitnah mit den ersten Aufforderungsschreiben an betroffene Gläubiger zu rechnen. Diese werden gegebenenfalls von dem designierten Sachwalter Prof. Lucas Flöther oder von diesem beauftragten Rechtsanwälten stammen.
Der Sachwalter muss schon aus Haftungsgründen versuchen, für möglich gehaltene Anfechtungsansprüche durchzusetzen. Angesichts der jahrelangen Meldungen über die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens bieten sich hier auf den ersten Blick auch einige Ansatzpunkte.
Betroffene Gläubiger sollten sich jedoch keinesfalls voreilig auf entsprechende Forderungen einlassen. Tatsächlich gibt es auch eine Vielzahl überzeugender Gegenargumente, insbesondere das Verhalten und die diversen Zahlungszusagen des Hauptaktionärs Etihad im Vorfeld des Verfahrens.
Die auf dieses Thema spezialisierte Kanzlei PASCHEN Rechtsanwälte hat bereits vor einiger Zeit mit der Sammlung und Auswertung etwaiger Beweismittel begonnen. Gläubiger, welche hierzu über weitere Informationen verfügen, werden dringend gebeten, diese den Anfechtungsexperten zur Verfügung zu stellen.
Für von der Anfechtung bedrohte Gläubiger wurde eigens eine Kontakt-E-Mail-Adresse bei PASCHEN eingerichtet. Diese lautet: airberlin-insolvenz(at)paschen.cc.
PASCHEN Rechtsanwälte ist eine überörtliche Sozietät mit wirtschaftsrechtlichem Profil. Wir zählen zu den führenden deutschen Anbietern in der anwaltlichen Durchsetzung von Lieferantenrechten im B2B-Bereich. Unsere Praxisgruppe Insolvenzrecht verfügt über jahrelange Erfahrung aus der Wahrnehmung von Gläubigerrechten für eine Vielzahl erfolgreicher Unternehmen, darunter zahlreiche „Hidden Champions“ und multinationale Konzerne. Über besondere Expertise verfügen wir im Anfechtungsrecht, dessen Reform wir im Rahmen unseres Engagements für den Bundesverband Credit Management (BvCM) maßgeblich begleitet haben.
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