(ots) - Am 31.12.2016 waren 1,6 Millionen Schutzsuchende
in Deutschland registriert, das waren 16 % der ausländischen
Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des
Ausländerzentralregisters (AZR) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
Schutzsuchenden seit dem Jahresende 2014 um 851 000 (+ 113 %).
Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter
Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen
beispielsweise Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden,
anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, subsidiär
Schutzberechtigte sowie abgelehnte Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten. 392 000
Ausländerinnen und Ausländer bleiben unberücksichtigt, weil sich auf
Basis der Angaben im AZR derzeit nicht eindeutig bestimmen lässt, ob
es sich um Schutzsuchende handelt oder nicht.
Schutzsuchende lassen sich nach dem so genannten Schutzstatus
unterscheiden. Schutzsuchende, über deren Asylantrag noch nicht
entschieden wurde, haben einen offenen Schutzstatus. Am Jahresende
2016 waren dies 573 000 (36 %). 872 000 Schutzsuchende (54 %)
verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über
einen anerkannten Schutzstatus. Ãœberwiegend war diese Anerkennung
jedoch nur befristet (600 000). Bei 158 000 Schutzsuchenden wurde der
Antrag auf Asyl abgelehnt. Diese Personen waren daher ohne
Schutzstatus und grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei 75 % (118 000)
war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend
ausgesetzt.
Die Zahl der Schutzsuchenden ist von 2014 auf 2016 in den neuen
Ländern (ohne Berlin) um 153 % gestiegen. Der prozentuale Anstieg
fiel damit stärker aus als in den alten Bundesländern (mit Berlin)
mit + 107 %. In den neuen Ländern (ohne Berlin) ist der Anstieg
größer, weil hier im Jahr 2014 anteilig sehr viel weniger
Schutzsuchende registriert waren als in den alten Ländern. Den
größten prozentualen Zuwachs gab es in Brandenburg (+ 180 %), den
niedrigsten in Hamburg (+ 73 %). In absoluten Zahlen lebte 2016 die
große Mehrheit (85 %) der Schutzsuchenden in den alten Bundesländern
(mit Berlin) - die meisten in Nordrhein-Westfalen (429 000 Personen
oder 27 % aller Schutzsuchenden), die wenigsten in Bremen (23 000
Personen oder 1 %). Der Anteil der Schutzsuchenden an allen
Ausländerinnen und Ausländern war in Sachsen-Anhalt mit 37 % am
höchsten und in Bayern mit 11 % am niedrigsten.
Etwa die Hälfte aller Schutzsuchenden kam aus drei
Herkunftsländern: Syrien (455 000), Afghanistan (191 000) und Irak
(156 000). Die meisten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus kamen
aus Afghanistan (129 000). Die Mehrheit der Schutzsuchenden mit
befristeter Anerkennung stammte aus Syrien (347 000). Bei der
unbefristeten Anerkennung waren die Hauptherkunftsländer Russland und
Irak (jeweils rund 31 000 Personen). Die meisten Schutzsuchenden mit
abgelehntem Antrag kamen aus Serbien (17 000) und Albanien (15 000).
Der Anteil der männlichen Personen unter den Schutzsuchenden lag
bei 64 %. Im Vergleich dazu waren 53 % der ausländischen Bevölkerung
und 49 % der Bevölkerung insgesamt männlich. Schutzsuchende waren im
Schnitt 29,4 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der ausländischen
Bevölkerung lag dagegen bei 37,6 Jahren, das Durchschnittsalter der
Bevölkerung insgesamt (Stand: Juni 2016) bei 44,2 Jahren.
Methodische Hinweise:
Als Schutzsuchende werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet,
die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten. Zu ihnen
zählen im Einzelnen jene Ausländerinnen und Ausländer,
a)die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland
aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
b)denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt
wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
c)die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust
ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in
Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
Die Datenbasis ist das Ausländerzentralregister (AZR). Im AZR
waren am 31.12.2016 rund 392 000 Ausländer registriert, bei denen
sich wegen unvollständiger Angaben nicht ermitteln lässt, ob es sich
um Schutzsuchende handelt oder nicht. Andererseits existiert als
Folge der Registrierungsabläufe in den Erstaufnahmeeinrichtungen im
Jahr 2015 im AZR eine unbekannte Zahl von mehrfach erfassten
Ausländerinnen und Ausländern. Die hier genannte Anzahl der
Schutzsuchenden kann daher von der tatsächlichen Zahl der in
Deutschland lebenden Schutzsuchenden abweichen.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Gunter Brückner,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 43 65,
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