(ots) - Das Landgericht Stuttgart hat in einem
Urteil vom 13.09.2017 - 21 O 10/17 - festgestellt, dass eine
Standard-Widerrufsbelehrung der DSL Bank aus einem Darlehensvertrag
vom 18. Januar 2007 einen schwerwiegenden Fehler aufweist. Die
fehlerhafte Widerrufsbelehrung führe dazu, dass die Kläger ihr
Widerrufsrecht nach über acht Jahren noch wirksam ausüben konnten.
"Wir wollten argumentativ eigentlich noch auf einen weiteren
Fehler hinaus, der der DSL Bank ebenfalls unterlaufen war", sagt der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Auf diesen
Fehler habe nach Einschätzung von Hahn das Urteil ebenfalls gestützt
werden können. Hier habe das Landgericht offensichtlich nicht "ran"
gewollt und das Urteil auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung
gestützt. "Wäre das Landgericht der weiteren Argumentation von uns
gefolgt, hätte dies zu einer "Klagelawine" führen können", so Hahn
weiter. "Es ist in der bundesdeutschen Bevölkerung kaum bekannt, dass
auch Immobiliendarlehen, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden,
noch immer rechtswirksam widerrufen werden können. Voraussetzung
hierfür ist, dass ein Vertragsschluss ohne Filialbesuch erfolgte.
Diese Konstellation betrifft nicht nur die DSL Bank, sondern auch die
ING-DiBa AG", verrät Hahn. Anwaltlich zu prüfen ist sodann, ob die
Bank dem Kunden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen
erteilt hat. Daran fehlt es laut Hahn fast immer.
Wirtschaftlich bedeutet ein wirksamer Widerruf insbesondere, dass
die Bank beispielsweise keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen
kann, wenn eine Immobilie wegen Umzugs, Scheidung oder günstigen
Marktverhältnissen verkauft wird. Wenn die
Vorfälligkeitsentschädigung bereits vor längerer Zeit gezahlt wurde,
erhält der Bankkunde unter anderem diese verzinst zurück. "Da in den
Fällen des Widerrufs ein Anspruch der Bank auf
Vorfälligkeitsentschädigung nicht besteht, eröffnet sich für einen
Bankkunden bei nicht abgelösten Darlehen damit die Chance, mit der
finanzierenden Bank in Verhandlungen über neue Konditionen zu treten,
um das aktuell niedrige Zinsniveau für sich zu nutzen", so Hahn
abschließend. Eine Prüfung der Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen
bietet HAHN Rechtsanwälte aufgrund der hohen Spezialisierung der
Kanzlei allen betroffenen Verbrauchern kostenfrei an.
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