PresseKat - Sind Sie bereit für die DSGVO

Sind Sie bereit für die DSGVO-

ID: 1547123

(PresseBox) - Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Änderungen betreffen nämlich sehr viele unternehmerische Prozesse, von der Personalabteilung bis hin zur Entwicklung und schließlich dem Vertrieb. Und die Änderungen betreffen jedes Unternehmen.

Nimmt man jetzt noch die exorbitant hohen Bußgelder und die Haftungsrisiken bei unzureichender Umsetzung dazu, so muss man sich schon wundern, wie wenige Unternehmen sich mit der Umsetzung schon befasst haben.

Eine Umfrage der Creditreform vom Juli 2017 zeigt, dass nur 38 % der befragten Unternehmen sicher sind, die neuen Anforderungen bis zum 25.05.2018 vollständig umgesetzt zu haben. Erstaunliche 58 % der Unternehmen sind sich ?nicht besonders sicher? und stattliche 4 % sind sich ?überhaupt nicht sicher? das zu erreichen.

Wir machen zurzeit häufig die Erfahrung, dass mit den beliebten Überlegungen von ?bisher ging es doch auch gut? bis hin zu ?so schlimm wird es schon nicht kommen? und ?wir warten erst einmal ab. Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird? versucht wird, das Thema kleinzureden. Aber diese Überlegungen sind falsch und gefährlich. Denn von der Haftung des Unternehmens selbst einmal abgesehen: Eine Geschäftsleitung die sehenden Auges ihr Unternehmen einem solchen Risiko aussetzt, setzt sich auch der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen wegen sogenannten Organisationsverschuldens aus.

Es gibt also keinen besseren Zeitpunkt, als jetzt loszulegen und es gibt keinen besseren und vernünftigeren Grund, als die drohenden Haftungs- und Bußgeldrisiken der Unternehmen, um unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Die Lösung lautet: Lassen Sei sich beraten und holen Sie sich unsere Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO. Denn nur so lassen sich die skizzierten Risiken vermeiden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.





Timo Schutt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent

Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte&Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, UrheberrechtWir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung&Event, IT&Internet und Urheber&Medien.Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, DozentThomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent&Buchautorhttp://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Infografik Leitungswasser: Trinke Wasser - tue Gutes! Bonpago gründet eigene Akademie
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.11.2017 - 13:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1547123
Anzahl Zeichen: 2766

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sind Sie bereit für die DSGVO-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

?YouTube lernt Datenschutz? ? Verpixelung möglich ...

YouTube bietet neuerdings die Möglichkeit, auch einzelne Gesichter bei den auf der Plattform hochgeladenen Videos zu verpixeln. Das lässt nicht nur den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg frohlocken (seine Pressemitteilung ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte