(ots) - Justizminister Peter Biesenbach wusste, dass er
sich mit der Doppelfunktion als Minister und Mitglied im
Oberberg-Kreistag angreifbar macht. Hätte er das Kreis-Mandat früher
abgeben müssen? Biesenbachs möglicher Interessenkonflikt zwischen
Kreistagsmandat und Ministeramt ist keineswegs so eindeutig wie der
des Ex-NRW-Medienministers Holthoff-Pförtner. Der musste sein Amt
aufgeben, weil er im Privatleben Miteigentümer eines großen
Verlagshauses ist. Als Verleger handelt Holthoff-Pförtner
gewinnorientiert. Biesenbachs Kreistagsmandat ist ein Ehrenamt. Auch
die Rechtslage ist im Fall Biesenbach unentschieden. Nicht einmal die
Minister-Ehrenkommission traut sich ein Urteil zu. Dass Biesenbach
das ihm von den Wählern anvertraute Kreistagsmandat unter solch
verworrenen Umständen nicht leichtfertig abgeben wollte, ist
verständlich. Er steckte in einem Dilemma. Aber nun ist die Lage
klar: Die Ehrenkommission gibt ihm kein eindeutiges Plazet für die
Doppelfunktion. Darauf reagiert Biesenbach jetzt. Er handelt
folgerichtig. Das ist kein Skandal, der Fall ist erledigt.
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