(ots) - Die dringende Novelle der völlig veralteten
zahnärztlichen Approbationsordnung ist weiterhin nicht abzusehen. Auf
der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde die vorgesehene Abstimmung
zur Approbationsordnung vertagt. Damit wird die Ãœberarbeitung der 62
Jahre alten Studienordnung erneut hinausgezögert.
Die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die
Studienbedingungen der Zahnmedizinstudierenden, sondern soll in ihrer
Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version noch nicht
enthalten.
Zahnärzte können - wie andere Berufe auch - mit ihrem im Ausland
erworbenen Berufsabschluss in Deutschland einen Antrag auf
Approbation stellen. Die 2014 vom Bund eingeführte "Verordnung zur
Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur
Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen"
gilt jedoch nicht für Zahnärzte: Im Gegensatz zu Ärzten und
Apothekern hat es der Gesetzgeber versäumt, bei der zahnärztlichen
Berufsanerkennung einheitliche Regelungen bei der Eignungs- und
Kenntnisprüfung festzulegen, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben
sind. Im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für
Zahnärzte sollten die entsprechenden Regeln aufgenommen werden.
"Nun wird die Einführung der neuen Approbationsordnung, die seit
Jahren überfällig ist, erneut vertagt. Damit bestehen Unsicherheiten,
die sich letztendlich auf die Patienten negativ auswirken können",
kritisiert BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Das
Bundesgesundheitsministerium hat nach jahrelangen Gesprächen mit der
Zahnmedizin Anfang August 2017 endlich eine Verordnung zur
Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung vorgelegt. Ich appelliere
jetzt eindringlich an die Länder, im Bundesrat den Weg für eine
moderne Approbationsordnung zeitnah frei zu machen. Die Verzögerungen
sind nicht länger tragbar."
Hintergrund:
Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und
ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist
inzwischen 62 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche
Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch
zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.
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