Anleger der Hannover Leasing Flight Invest 47 GmbH & Co. KG sind verunsichert – Fonds stellt die geplanten Ausschüttungen ein.
(firmenpresse) - Berlin, 06.11.2017 – Nach der Pleite von Air Berlin berichten nun auch Anleger des Flugzeugleasingsfonds „Flight Invest 47“ von weiteren Auswirkungen im Flugzeugsektor. Nach den Angaben eines betroffenen Anlegers werden die an die Anleger geplanten jährlichen Ausschüttungen von 7,5 % voraussichtlich eingestellt. Investiert wurde hier in die Flugzeuge Airbus A321-200, welche für eine Grundmietzeit von 10 Jahren an Air Berlin vermietet wurden.
Es stellt sich für viele Anleger die Frage nach ihren Handlungsoptionen. Sollte vor Abschluss der Anlage nicht über die mit ihr einhergehenden Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen Schadensansprüche gegen Berater und weitere zur richtigen Aufklärung Verpflichtete in Betracht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch eine auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erhält der Anleger sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erstattet. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen. Im Gegenzug muss er die Fondsbeteiligung auf den Gegner übertragen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.“
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz(at)cllb.de; web: www.cllb.de