(ots) - Deutsche Flughäfen verlangen von der Politik
Planungssicherheit und faire Rahmenbedingungen im europäischen
Standortwettbewerb!
Der Flughafenverband ADV begrüßt, dass die Einführung einer
Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt im Dialog mit der
Luftverkehrswirtschaft erarbeitet wurde. Gleichzeit bekräftigt der
Verband seine Kritik am Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir.
Alle Versuche, mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen eine
rechtsverbindliche Planfeststellungsgenehmigung aufzubrechen,
beeinträchtigen den Flughafenstandort Frankfurt im europäischen
Wettbewerb.
Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Das
langfristige Wachstumsziel von 701.000 Flugbewegungen pro Jahr in
Frankfurt muss Bestand haben. Wer jetzt die Vorgaben des
Landesentwicklungsplans Hessen 2000 verschärfen möchte, geht
eindeutig einen Schritt zu weit."
Als Rückgrat der Exportnation Deutschland sind die Flughäfen mehr
denn je auf verlässliche Rahmenbedingungen anwiesen, die ein gesundes
Wachstum ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sind der Bund und die
Länder in der Pflicht, Planungssicherheit für die Wirtschaft und
Vertrauen in den Rechtsstaat zu schaffen.
Die deutschen Flughäfen werben stattdessen für einen gemeinsamen
Weg von Politik, Anwohnern und Luftverkehrswirtschaft zur Reduzierung
von Fluglärm. Der wirksamste Lärmschutz beginnt an der Quelle - dem
Flugzeug. Hier setzen die deutschen Flughäfen erfolgreich auf
lärmabhängige Entgelte. Der Einsatz von immer leiseren und sauberen
Flugzeugen wird wirksam gefördert - besonders erfolgreich am
Frankfurter Flughafen.
Das Luftverkehrskonzept des Bundesverkehrsministeriums macht die
richtigen Vorschläge und sollte Vorlage für die nächste
Bundesregierung sein. Dazu gehört auch, wettbewerbsverzerrende Kosten
in der Luftsicherheit sowie fiskalische Belastungen, wie die
Luftverkehrssteuer, abzuschaffen", betont Beisel. Die deutschen
Flughäfen wünschen sich ein klares Bekenntnis für eine nachhaltige
und wirtschaftliche Entwicklung der Flughäfen in Deutschland.
Der Flughafenverband ADV hat Anfang dieses Jahres ein Gutachten zu
Rechtsfragen bei der Einführung einer "Lärmobergrenze" an Flughäfen
vorgelegt. Das Gutachten stellt unzweifelhaft fest, dass Eingriffe in
bestandskräftige Genehmigungen nur unter besonderen Voraussetzungen
möglich sind. Solche Voraussetzungen sind im Rahmen des aktuellen
Flugbetriebs in Deutschland nicht gegeben.
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