PresseKat - Nur Sofortüberweisung ist unzulässig

Nur Sofortüberweisung ist unzulässig

ID: 1548771

(LifePR) - Eine Sofortüberweisung, die über einen externen Dienstleister abgewickelt wird, ist nach Überzeugung des BGH-Kartellsenats unzumutbar, weil ein Bankkunde dabei in der Regel gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Bank verstößt. Diese untersagen nämlich die Eingabe von PIN und TAN, die für Onlineüberweisungen genutzt werden, außerhalb von vereinbarten Internetseiten. Verstößt ein Kunde dagegen, soll er für einen möglichen Schaden voll haften. "Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit ... nicht zumutbar", schrieben die Richter laut ARAG Experten in dem Urteil (BGH, Az.: KZR 39/16).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Gemeinschaftsfläche Treppenhaus Schule ist kein Arbeitsplatz
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.11.2017 - 07:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1548771
Anzahl Zeichen: 740

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nur Sofortüberweisung ist unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE