(ots) - Ein Todesfall ist immer ein schwerer persönlicher
Verlust. Zum Schmerz kommt häufig auch noch die finanzielle Belastung
hinzu, denn die Kosten für eine würdevolle Beisetzung tragen in der
Regel die Angehörigen. Die rechtliche Seite sieht folgendermaßen aus:
Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Die Pflicht der
Kostenübernahme trifft grundsätzlich die Erben, unabhängig von der
Höhe des Nachlasses. Eine Versicherung mit lebenslangem
Todesfallschutz kann die Angehörigen und Hinterbliebenen finanziell
entlasten. Sie zahlt bei Tod des Versicherungsnehmers die vereinbarte
Versicherungssumme an die Angehörigen aus.
Die Kosten einer Bestattung liegen in Deutschland im Durchschnitt
bei rund 8000 Euro. Hierbei sind beispielsweise die Kosten für eine
Traueranzeige, Sarg, Grabstein, Aufbahrung, Blumenschmuck sowie
Friedhofsgebühren und Grabnutzung enthalten. Beisetzungen, die mit
besonders hohen Ansprüchen oder speziellen Wünschen verbunden sind,
können auch Kosten von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Die
regionalen Unterschiede sind dabei beträchtlich. Die tatsächlichen
Kosten einer Bestattung werden von vielen Menschen immer noch
unterschätzt.
Das Sterbegeld, das die Hinterbliebenen von gesetzlich
Krankenversicherten erhalten haben, ist bereits 2004 abgeschafft
worden. Ein privater lebenslanger Todesfallschutz schützt das
Vermögen der Angehörigen. Wer bereits zu Lebzeiten seinen Abschied
nach den eigenen Vorstellungen festlegen möchte, kann zudem gemeinsam
mit dem Bestatter im Rahmen eines Vorsorgevertrags die
organisatorischen Details selbst bestimmen, die Angehörigen haben
dann keinen Einfluss auf den Ablauf und die Ausgestaltung der
Bestattung. Eigene Wünsche zum Ablauf der Trauerfeier können darüber
hinaus mithilfe eines Bestatters oder Notars im Rahmen einer
Bestattungsverfügung festgelegt werden.
Die Sterbegeldversicherung der Münchener Verein
Versicherungsgruppe kann ohne Gesundheitsprüfung individuell bis zu
einer Versicherungssumme von 15.000 Euro und bis zu einem
Höchsteintrittsalter von 83 Jahren abgeschlossen werden. Die
Beitragszahlung ist bis zum 85. Lebensjahr begrenzt, danach ist die
Versicherung beitragsfrei. Während der gesamten Laufzeit bleiben die
Beiträge gleich. Der volle Versicherungsschutz besteht bereits nach
36 Monaten Aufbauzeit. Bei Unfalltod wird ab dem ersten Tag die volle
Leistung bezahlt. Ein 54-Jähriger zahlt beispielsweise für eine
Versicherungssumme von 5000 Euro monatlich 19,82 Euro.
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