(ots) - Zu dem heute veröffentlichten Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag erklärt Petra
Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa:
"Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat das
Bundesverfassungsgericht das Menschenrecht auf Anerkennung der
eigenen Geschlechtlichkeit und geschlechtliche Selbstbestimmung auch
für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau verorten, bestätigt.
Das Personenstandsrecht muss nach dem Richterspruch die Vielfalt der
Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher
Menschen und von Menschen mit einer nicht-binären
Geschlechtsidentität sichtbar machen.
Der Gesetzgeber sollte in Umsetzung der Entscheidung jedoch nicht
nur eine isolierte Änderung im Personenstandsrecht vornehmen, sondern
mit einem umfassenden Geschlechtervielfaltsgesetz den rechtlichen
Schutz und die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen
Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des
Geschlechtsausdruck verbessern - etwa auch für das Zuordnungs- und
Änderungsverfahren für den Geschlechtseintrag, im Familienrecht und
im Antidiskriminierungsrecht.
Vorarbeiten für einen solchen umfassenden Ansatz wurden bereits im
Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe
'Trans-/Intersexualität' der Bundesregierung diskutiert - diese
sollten nun schnell in einem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen
werden."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat 2017 im Auftrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
das Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht" und einen Gesetzentwurf
entwickelt. Auf dieser Grundlage hat es auch im Verfahren des
Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben.
Weitere Informationen:
Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht" http://ots.de/GHqSZ
Amicus-Curiae-Stellungnahme des DIMR im BVerfG-Verfahren 1 BvR
2019/16 zum Geschlechtseintrag http://ots.de/8lTiG
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