(ots) - Anlässlich der 41. Sportministerkonferenz am 9./10.
November in St. Wendel erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Besonders der Breitensport bietet die Möglichkeit, dass Menschen
mit und ohne Behinderungen spielerisch miteinander in Kontakt kommen.
Seine Angebote sollten dazu beitragen, die gleichberechtigte Teilhabe
am Sport und damit einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.
Daher empfehlen wir den Landessportminister_innen, ihren Einfluss
zu nutzen, um die Inklusion im Breitensport voranzutreiben. Die
Länder sollten auch mit finanziellen Anreizen Sportvereine dazu
anhalten, mehr inklusive Sportmöglichkeiten anzubieten. Ebenso
sollten sie darauf hinwirken, dass die Kommunen Sportstätten
barrierefreier gestalten.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich
Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die
gleichberechtigte Teilhabe am Sport und Sportereignissen zu
ermöglichen. Derzeit aber nehmen Männer, Frauen und Kinder mit
Behinderungen Sport-Angebote weniger wahr als Menschen ohne
Behinderungen, da inklusive Sportangebote und barrierefreie
Sportstätten fehlen.
Auch Kommunen und Sportvereine stehen in der Verantwortung. Sie
sollten sich engagieren, etwa durch die Vergabe von Nutzungszeiten
für Sportstätten an inklusive Vereine oder die Bereitstellung von
inklusiven Sportangeboten. Sie sollten auf Menschen mit Behinderungen
zugehen und mit ihnen gemeinsam inklusive Sportangebote entwickeln."
Weitere Informationen:
Inklusion durch Sport. Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
im Breitensport. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2017.
(Position Nr. 12) http://ots.de/bkwjq
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand,
Pressesprecherin
Telefon 030 259 359-13
Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell