(ots) - Seit dem Frühjahr 2017 gilt in
Baden-Württemberg die neue Luftqualitätsverordnung für
Kleinfeuerungsanlagen. Damit erlaubt die Landesregierung den Betrieb
von modernen holzbefeuerten Festbrennstoffgeräten in Stuttgart auch
an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Darauf weist der
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.
Unter die Erlaubnis fallen alle modernen Kaminöfen, Kachelöfen und
Heizkamine sowie Pelletöfen, Herde und Backöfen, die seit dem 1.
Januar 2015 im Handel erhältlich sind. Auch alle Geräte, die vor dem
Stichtag in Betrieb genommen wurden und bereits die
Emissionsanforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllen, zählen
dazu.
Der Hintergrund: Moderne Festbrennstoffgeräte, die die
gesetzlichen Anforderungen erfüllen, verursachen bis zu 85 Prozent
weniger Emissionen als ihre Vorgänger aus den 70er und 80er Jahren
des letzten Jahrhunderts.
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In seiner aktuellen Emissionsberichterstattung zeigt das
Umweltbundesamt zudem auf, dass die Emissionen der rund elf Millionen
Festbrennstoffgeräte in Deutschland seit dem Jahr 2010 deutlich
zurückgegangen sind. Den neuen Zahlen zufolge sind diese im Zeitraum
von 2010 bis 2015 absolut um rund ein Drittel gesunken.
Der stetige Rückgang basiert im Wesentlichen auf dem Erfolg der im
Jahr 2010 in Kraft getretenen Novelle der 1. BImSchV. Die Verordnung
führt dazu, dass insbesondere ältere Holzfeuerstätten, die den
Großteil der Emissionen verursachen, in mehreren Stufen bis zum Jahr
2024 stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Durch den
steten Austausch ist für die Zukunft eine weitere Verringerung der
Feinstaubemissionen durch Holzfeuerrungen zu erwarten.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
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