(ots) - Antragstellung bis zum 31. Dezember 2017 möglich
Die Frist zur Beantragung einer Anerkennungsleistung für ehemalige
zivile deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Dezember 2017. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und
deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Eckhard Pols:
"Im Jahre 2015 entschied der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages auf Initiative der Union, ehemaligen zivilen deutschen
Zwangsarbeitern eine symbolische Anerkennungsleistung in Höhe von
einmalig 2.500 Euro zukommen zu lassen. Die Frist zur Beantragung
dieser Anerkennungsleistung endet am 31. Dezember 2017. Anträge, die
später beim Bundesverwaltungsamt eingehen, können nicht mehr positiv
beschieden werden.
Antragsberechtigt sind zivile deutsche Staatsangehörige oder
Volkszugehörige, die kriegs- bzw. kriegsfolgenbedingt von
ausländischen Mächten zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April
1956 zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Darüber hinaus
antragsberechtigt sind Erben der ehemaligen Zwangsarbeiter, deren
Angehörige nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes durch den
Deutschen Bundestag am 27. November 2015 verstorben sind. Anträge
sind bis zum 31. Dezember 2017 an das Bundesverwaltungsamt,
Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm zu richten.
Nähere Informationen sind unter der Servicetelefonnummer 0228 -99 358
- 98 00 oder im Internet unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter
erhältlich.
Die Umsetzung dieser langjährigen politischen Forderung der Gruppe
der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag schließt eine seit langem
bestehende Gerechtigkeitslücke. Das große Leid, das viele
Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- oder
Volkszugehörigkeit in Folge des Zweiten Weltkrieges unverschuldet zu
ertragen hatten, erfährt auf diese Weise eine symbolische Anerkennung
und ist eine wichtige Geste der Wertschätzung für diese große
Opfergruppe."
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