PresseKat - FinanceScout24: Drohende Zuschläge der Krankenkassen in mehr Leistung umwandeln

FinanceScout24: Drohende Zuschläge der Krankenkassen in mehr Leistung umwandeln

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Die Extra-Beiträge kommen! Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) plant etwa ein Dutzend der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), in den kommenden Wochen den Zuschlag in Höhe von rund acht Euro einzuführen. Was viele Bürger nicht wissen: In diesem Fall können sie kündigen und zu einer Kasse ohne Zuschlag wechseln. Mit den eingesparten Beiträgen lässt sich obendrein durch eine private Krankenzusatzversicherung der Gesundheitsschutz optimieren. „Gute Zusatz-Policen gibt es für jüngere Versicherte schon für weniger als zehn Euro im Monat“, rechnet Dr. Errit Schlossberger vor, CEO des Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24.

(firmenpresse) -
Mit dem jetzt angekündigten Schritt wollen die Kassen – namentlich die DAK und die Deutsche BKK – die Mitglieder über den Einheitsbeitrag hinaus an den steigenden Kosten beteiligen. Der Gesetzgeber lässt dies zu. Drei Anträge lägen der FAZ zufolge bereits beim Bundesversicherungsamt vor, mit weiteren rechne das Amt. Die GBK Köln erhebt bereits einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat. Betroffen von den Mehrkosten könnten rund zehn Millionen Versicherte sein, somit jeder Fünfte. Die Ankündigungen würden relativ zeitgleich erfolgen, um negative Folgen wie die Abwanderung von Mitgliedern zu vermeiden.

Genau dazu rät Schlossberger jedoch: „Mitgliedern ist auch in Zeiten des Gesundheitsfonds eine außerordentliche Kündigung erlaubt, wenn eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, oder sie den bereits erhobenen Extra-Beitrag nochmals erhöht. Auch darf man ‚Lebe wohl’ sagen, wenn Rückerstattungen reduziert oder ganz eingestellt werden.“ Die Sonderkündigung kann in diesen Fällen bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags erfolgen bzw. analog zum Zeitpunkt der reduzierten oder ganz eingestellten Rückzahlung. Die Kündigungsfrist beträgt auch bei dieser Sonderkündigung zwei Monate zum Monatsende. Der Zusatzbeitrag muss während der Kündigungsfrist nicht mehr bezahlt werden. Schlossberger: „Wer zum Beispiel zum 27. Januar kündigt, ist schon am 1. April Mitglied einer neuen, günstigeren Kasse.“ Er weist auch darauf hin, dass die Kasse ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrages über die Erhöhung informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen muss. Danach gelte eine Bindungsfrist an die neue Kasse von 18 Monaten – es sei denn, diese erhöht ebenfalls den Beitrag.

Trotz des um weitere 3,9 Milliarden Euro erhöhten staatlichen Zuschusses wird damit gerechnet, dass die GKV in diesem Jahr auf Grund starker Kostensteigerungen in die roten Zahlen rutscht. Erhoben werden können bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Bis zu acht Euro Zusatzbeitrag im Monat dürfen allerdings unabhängig vom Einkommen kassiert werden. Dann bleibt den Kassen eine Einkommensprüfung erspart. Deshalb wird allgemein erwartet, dass die Ankündigungen in den nächsten Wochen alle auf einen Zusatzbeitrag von acht Euro hinauslaufen.





FinanceScout24-Geschäftsführer Schlossberger hierzu: „Diese acht Euro pro Monat genügen fast schon, um eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Kunden, die sich zu diesem Schritt entschließen, bekommen für das gleiche Geld oder nur wenige Euro mehr wesentlich bessere Leistungen.“ So bezahlt eine 25-jährige Angestellte bei der Concordia für den privaten Zusatz-Tarif AZ und AZ Plus nur 11,37 Euro monatlich. Einen 35-jährigen Mann, ebenfalls angestellt, kostet dieser Tarif sogar nur 10,03 Euro.

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Datum: 22.01.2010 - 10:28 Uhr
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Freigabedatum: 22.01.2010

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