Bedrohung von Timeshare-Opfern durch rechtswidrige Methoden von Inkassounternehmen
(firmenpresse) - Im Fall der Mitglieder des Timeshare Clubs Palm Oasis auf Gran Canaria wurden denVerbrauchern Verträge über ein Nutzungsrecht vorgelegt , wobei es sich um ein Teilzeiteigentum handelt, welches automatisch im Grundbuch eingetragen wird. Aus einer spanischen Grundbucheintragung, der sogenannten Escritura, kann das Mitglied nur durch Übertragung an einen Dritten aussteigen mit Genehmigung der Ferienanlage. Die Tatsache, dass ein Wiederverkaufsmarkt nicht mehr existiert, erschwert die Veräusserung eines solchen Teilzeiteigentums bzw. auch den Ausstieg aus der Ferienimmobilie.
Mitglieder, die meinten, durch die Nichtzahlung der jährlichen Gebühren aus dem Register gestrichen zu werden, haben weit gefehlt .
Die im übrigen vollkommen überhöhten Forderungen an Verwaltungsgebühren wurden weiter gereicht an eine Anwaltskanzlei in Bensheim, die versuchte das Geld einzutreiben. Offensichtlich brachte dies jedoch nicht den gewünschten Erfolg, so dass nun das Inkassounternehmen Alektum aus Kiel beauftragt wurde, die Forderungen einzutreiben. Die Vorgehensweise dieses Unternehmens mutet stark nach ehemaligen Timeshare-Machern an. Die Art und Weise der schriftlichen sowie telefonischen Kontaktaufnahme lässt viele Mitglieder nicht mehr ruhig schlafen. Nicht nur der tägliche Telefonterror , mitunter am Arbeitsplatz, mit bösartigen Bemerkungen sondern auch die Androhung sowie Eintragung in der Schufa gehören zum Repertoire. Dabei ist die Nutzung von Schufa-Einträgen zu reinen Inkassozwecken absolut rechtswidrig, da sie lediglich als Drohmittel dient, jeoch nicht der Kreditsicherheit. Nur die Frage nach der Zahlungsfähigkeit bzw.-unwilligkeit begründet den berechtigten Schutzzweck von Mitteilungen an die Schufa Holding AG, nicht jedoch der Versuch des vermeintlichen Forderungsinhabers, berechtigte oder auch unberechtigte Zahlungen durch das Androhen einer Schufa-Mitteilung zu erpressen.
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