(firmenpresse) - Bundesgesundheitsministerium regelt die künstliche Ernährung neu
Aachen, den 2. September 2005 (GfED): Gestern hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) im Bundesanzeiger mitgeteilt, dass die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, die die Verordnungsfähigkeit von Aminosäuremischungen, Eiweisshydrolysaten, Elementardiäten und Sondennahrung (enterale Ernährung) regelt, am ersten Oktober 2005 in Kraft tritt. Wir sind mit der jetzigen Richtlinie zufrieden und davon überzeugt, dass die Patienten zukünftig gut versorgt sind, der Arzt Verordnungssicherheit hat sowie gleichzeitig notwendige Sparmöglichkeiten ausgenutzt wurden, stellt Sven-David Müller-Nothmann, Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Diätetik (GfED) e.V. heute in Aachen fest. Erstmalig ist neben Sondennahrung auch Trinknahrung verordnungsfähig. Wir fordern, analog dem Festpreissystem von Arzneimitteln, eine ähnliche Regelung für enterale Ernährung, um das Gesundheitswesen zu entlasten. In Deutschland sind 2,3 Prozent der Bevölkerung - also 1,9 Millionen Menschen - mit einem Body-Mass-Index unter 18,5 unterernährt, viele davon - schätzungsweise zwischen 100.000 und 150.000 - bedürfen einer künstlichen Ernährung mit Trink- und Sondennahrung, erläutert Diplom Ernährungswissenschaftlerin Susanne Sonntag. Die Kosten dafür lagen bisher bei 500 Millionen Euro jährlich.
Die Richtlinie reguliert die ambulante Versorgung mit enteraler Ernährung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss und seine Vorgängerinstitution über Jahre nicht in der Lage waren, einen sinnvollen Entwurf für die Richtlinie zu erarbeiten, hat das BMGS die Richtlinie jetzt auf dem Wege einer Ersatzvornahme selbst erlassen. Die Entwürfe des Gemeinsamen Bundesausschuss waren mehrfach beanstandet worden und bei Verbänden und Patienten auf massiven Widerstand gestossen. Unsere Gesellschaft hat sich in einer bundesweiten Kampagne immer wieder gegen die unsinnigen und menschenverachtenden Vorschläge dieses Ausschusses gewandt, betont Sven-David Müller-Nothmann. Die jetzige Richtlinie ist ein Dokument grosser Klarheit, die dem Arzt die notwendigen Informationen gibt und die Versorgung vereinfacht und verbessert.
Die Richtlinie zeigt dem Arzt die Möglichkeiten und Grenzen einer Ernährungstherapie klar und deutlich auf. Gleichzeitig wertet sie pflegerische-, logopädische-, ergotherapeutische und ernährungstherapeutische Massnahmen auf. Grundsätzlich muss vor der Gabe von enteraler Ernährung der Ernährungsstatus durch diätetische Massnahmen verbessert werden. Das ist richtig, kommentiert Sven-David Müller-Nothmann, denn viele Patienten kommen mit einer Wunschkost, einer passierten Kost oder speziellen Hilfen aus und benötigen keine künstliche Ernährung. Die Arzneimittel-Richtlinie gibt dem Berufsstand der Diätassistenten und Diplom Oecotrophologen eine grössere Bedeutung, denn ohne diese Berufsgruppen ist die Umsetzung unmöglich, betont Susanne Sonntag. Sinnvoll ist es, dass zukünftig insbesondere Standardprodukte erstattet werden. Damit hat das BMGS Scheininnovationen der enteralen Ernährung aus der Erstattungsfähigkeit herausgenommen. Zukünftig sind Spezialprodukte für die Indikationen chronische Herz-Kreislauf- oder Ateminsuffizienz, Dekubitusprophylaxe oder -behandlung, Diabetes mellitus, Geriatrie, Stützung des Immunsystems und Tumorerkrankungen nicht mehr erstattungsfähig. Diese Scheininnovationen haben das Gesundheitssystem belastet, ohne eine ausreichende wissenschaftliche Absicherung zu haben. Patienten, die bisher mit solchen Produkten ernährt worden sind, können problemlos mit Standardprodukten oder modifizierten Standardprodukten versorgt werden. Trotzdem ist die Versorgung der Patienten gut geregelt, denn ernährungsmedizinisch sinnvolle Spezialprodukte erhalten die Patienten weiterhin. Vor dem Hintergrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen ist es verständlich, dass mit Ballaststoffen oder mittelkettigen Triglyzeriden angereicherte Produkte zukünftig nur verordnungsfähig sind, soweit damit keine Mehrkosten verbunden sind. Wir gehen davon aus, dass die Kosten für die enterale Ernährung sinken und gleichzeitig mehr Patienten besser versorgt werden, ist sich Müller-Nothmann sicher.
Ernährungsmedizinisch fragwürdige und wissenschaftlich wenig oder überhaupt nicht belegbare Produkte aus der Verordnungsfähigkeit herauszunehmen, mag für die Industrie bedauerlich sein, aber für Patienten ist das unproblematisch. Die Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Diätetik setzt sich seit dem Jahr 2000 für eine verbesserte Versorgung von Patienten, die auf künstliche Ernährung angewiesen sind, ein. Dafür haben wir die Broschüre Zunehmen leicht gemacht und das Buch Gesund zunehmen herausgegeben sowie einen telefonischen Beratungsdienst unter der Nummer 0900-1499149 eingerichtet. 4.955 Zeichen
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