(firmenpresse) - Im April 2007 wurde die allgemeine Versicherungspflicht auf Unternehmer und Beamte ausgeweitet. Seither müssen sie in das Krankenversicherungssystem eintreten, dem sie zuzuordnen sind. Ab 1. Januar 2009 betrifft dies nun auch Freiberufler und Selbstständige. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de informiert, welche Regelungen für Selbstständige und Erwerbstätige mit gemischter Tätigkeit gelten.
Endete bei bisher freiwillig Versicherten vor dem 1. April 2007 eine gesetzliche Krankenversicherung, werden sie der GKV zugeordnet. In diesem Fall müssen sich Betroffene entweder ab 1. April 2007 rückwirkend gesetzlich versichern oder ab dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung beitreten. Sie haben nach einem Vergleich (http://www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) der Möglichkeiten die Qual der Wahl. Sollte jedoch bereits vor dem 1. April 2007 eine private Krankenversicherung vorgelegen haben, entfällt die Wahloption zwischen gesetzlich und privat. Spätestens ab 1. Januar 2009 muss eine neue private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Je früher ein solcher Abschluss erfolgt, desto besser. Denn die rückwirkende Versicherung kann teuer werden.
Ein besonderer Fall ist die gemischte Tätigkeit, wenn also neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt wird. Hier muss die Krankenkasse prüfen, ob eine Zuordnung zu den freiwillig Versicherten gegeben ist. Entscheidend ist dabei die Frage der Hauptberuflichkeit, also welche der beiden Tätigkeiten einen höheren Zeitaufwand erfordert und für größere Einnahmen sorgt.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/tipps/welche-krankenversicherung-fuer-selbstaendige/333345.html
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Lisa Neumann
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