Neugeschäft auch ohne Neuinvestitionen und Auflösung vorhandener Fondsanlagen bei Neu-/ und Bestandskunden
(firmenpresse) - Das Jahr 2009 wird vielen Vorsorge- und Fondsberatern als Jahr des eingebrochenen Neugeschäfts in Erinnerung bleiben.
Unter den Eindrücken der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden in den zurückliegenden Monaten Neukunden zur Mangelware und in Sachen Neuinvestitionen bei Bestandskunden konnte oft nur Fehlanzeige vermeldet werden.
„Die Finanzkrise war für die Einführung der ersten open-invest Fondspolice der goldrichtige Zeitpunkt“, resümiert Stefan Hauch vom flexfolio Entwickler und Vermarkter ifb GmbH aus Saarbrücken.
Laut Statistik gibt es in Deutschland ca. 16 Millionen Fondsbesitzer, die überwiegende Mehrzahl dieser Anlagen wurden am Bankschalter verkauft.
Seit 1.1.2009 unterliegen Erträge aus Investmentfonds der Abgeltungsteuer. Dennoch bauen Anleger nicht zuletzt auch mangels lukrativer Alternativen auf Fonds zur Ergänzung der privaten Altersvorsorge, Erb- und Nachlassplanung.
„Wir wollten eine neue Qualität der fondsbasierten Altersvorsorge schaffen“, so Hauch weiter.
Anleger, die ihre Fonds in der Vergangenheit bereits über eine Fondsplattform oder ein Bankdepot disponiert hatten, müssen sich nicht sehr umgewöhnen.
Auch im flexfolio Vertrag sind alle zugelassenen Investmentfonds, verfügbar; Veränderungen an der Anlagestruktur sind börsentäglich möglich.
Der wesentliche Unterschied jedoch: Wo jeder Fondswechsel im „normalen“ Depot der Abgeltungsteuer unterliegt, bleiben die sogenannten „Switches“ im flexfolio Vertrag steuerfrei, und zwar während der gesamten Vertragslaufzeit.
Dadurch entwickeln sich über die Jahre enorme Steuerstundungs- und Zinseszinseffekte, die sich unterm Strich bei gleicher Fondsauswahl und identischer Laufzeitannahme auf bis zu 42% Mehrertrag zugunsten der flexfolio Variante summieren können.
„Hinzu kommt, dass flexfolio Kunden sich quasi den institutionellen Status erwerben“ ergänzt Hauch. Denn ähnlich wie ein Dachfondsmanager oder im Handel unter Banken müssen mehrheitlich keine Ankaufsspesen, auch bekannt als Ausgabeaufschläge entrichtet werden; der Kunde bezieht die Fonds zum Nettoinventarwert. Die flexfolio spezifischen Vertragskosten werden in Form einer Gebühren Flatrate verrechnet. „Dies schafft eine transparente Kalkulationsbasis und spart je Transaktion durchschnittlich zusätzlich bis zu 5% des jeweiligen Anlage-/ Tauschbetrages ein“, so Hauch weiter.
Verfügungen sind prinzipiell jederzeit möglich.
Nach Ablauf der vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestlaufzeit von 12 Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Verfügungsberechtigte das 60. Lebensjahr vollendet hat, profitieren flexfolio Kunden darüber hinaus von den Steuervergünstigungen des Alterseinkünftegesetzes. Demzufolge sind lediglich 50% der in einer Entnahme enthaltenen Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. „Da flexfolio Verträge bis zum 85. Lebensjahr bestehen bleiben können, sind flexible, steueroptimierte Entnahmen möglich“, konstatiert Stefan Hauch.
Der Clou: Entscheidet man sich für einen Wechsel zu flexfolio, können die vorhandenen Fonds als Ersatz oder Ergänzung einer Neuinvestition „mitgenommen“ werden.
flexfolio ist ausschließlich über freie Finanzdienstleister zu beziehen. Mehr Informationen und ein Anfrageformular ist im Internet unter www.flexfolio.de zu finden.
Die ifb wurde im Februar 1988 gegründet.
Mit dem Dienstleistungsfokus „Finanzen“ wandelte sich das Geschäftsmodell von der Endkundenberatung über die Bereitstellung von Produktlösungen sowie erworbenem Knowhow als sogenannter Maklerpool hin zur Entwicklung, Gestaltung und Vertrieb innovativer Produktlösungen für freie Finanzdienstleister
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