(firmenpresse) - Bonn/Berlin - EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso ist vorgeprescht und kündigte jüngst an, dass von rund zweihundert Entwürfen für Regelungen auf EU-Ebene sechzig bis siebzig zurückgezogen werden. Der Moloch Bürokratie ist auch ein Dauerbrenner für den Mittelstand. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) war angetreten, den Dschungel zu lichten. Doch nach dem Urteil der Frankfurter Stiftung Marktwirtschaft http://www.stiftung-marktwirtschaft.de ist ihm dies nicht gelungen, wie der Fachdienst Erfolg berichtet. Nur ein Bruchteil des Programms "Initiative Bürokratieabbau" sei tatsächlich erledigt worden. Dies war "weniger als ein Tropfen auf den heissen Stein", heisst es in der Studie "Bürokratieabbau Deutschland" der Stiftung Marktwirtschaft. So habe die rot-grüne Koalition in den Jahren 2003 und 2004 zwar 55 Gesetze und 233 Rechtsverordnungen abgeschafft; doch in der gleichen Zeit seien 280 neue Gesetze und 903 Rechtsverordnungen hinzugekommen. Zudem entstanden neue Behörden, wie die Bundesanstalt für Immobilienaufbau mit insgesamt 14.000 Mitarbeitern.
"Kleinbetriebe müssen pro Mitarbeiter rund 4.300 Euro für administrative Tätigkeiten ausgeben", rechnet der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de, Mario Ohoven, vor. "Clements so genannter Masterplan für Bürokratieabbau taugt nicht einmal zum Gesellenstück." Um der Bürokratie endlich an den Kragen zu gehen, schlägt die Stiftung Marktwirtschaft verschiedene Massnahmen vor. So sollten Mehrfachkontrollen durch Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter im Arbeitssicherheitsrecht entfallen. Wichtig sei auch die Rückkehr zu einer quartalsmässigen Umsatzsteuervoranmeldung. Heute müssen alle Existenzgründer und Unternehmen mit mehr als 50.000 Euro Jahresumsatz die Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat einreichen. Weitere notwendige Schritt zum Abbau bürokratischer Lasten seien weniger Statistikpflichten mit Mut zur Lücke, eine Reform der Schwellenwerte im Arbeits- und Sozialrecht und die Einrichtung eines "bundesstaatlichen und unabhängigen Gremiums zur Kostenabschätzung neuer Gesetze".