PresseKat - N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger

N1 Filmfonds: Schadenersatz für Anleger

ID: 164442

Rund 104 Mio. Euro Anlegergelder wurden eingeworben. Jetzt muß eine Volksbank Schadenersatz zahlen. Grund: Sie hat den Anleger nicht über eigenes Provisionsinteresse aufgeklärt..

(firmenpresse) - - Heidelberg, den 21. Februar 2010 - Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg muss einem Anleger des N1 Filmfonds Schadensersatz leisten. Dieser hatte sich auf den Rat seiner Bank hin mit 75.000 Euro an dem Fonds beteiligt. Die Bank muss nun die Fondsanteile zurücknehmen und 108.000 Euro einschließlich entgangener Eigenkapitalverzinsung zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Februar 2008 - 3 O 261/07 – wurde durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig.

Rund 104 Millionen € Anlegergelder wurden in den Jahren 2001 – 2003 überwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken für den N1 Filmfonds eingesammelt, der als Joint Venture von DZ Bank, WGZ und Citibank aufgelegt worden war. Hatte das Landgericht zuvor noch die Hinweise auf das Totalverlustrisiko im Anlageprospekt und die Anlageberatung der Bank für unzureichend gehalten, kündigte das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zurückzuweisen. Die Bank hafte schon wegen fehlender Aufklärung über die Höhe ihrer Provisionen auf Schadenersatz. Die Bank nahm daraufhin die Berufung zurück.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmaktrecht: „Anleger des N1 Filmfonds, die von ihrer Bank ebenfalls nicht über die Provisionen aufgeklärt wurden, die die sie beratende Bank erhalten hat, haben beste Aussichten auf Schadenersatz.“



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Die Anwälte von Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Die Wirtschaftswoche (17/2009) sieht Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unter den Top 20 der Anlegerkanzleien in Deutschland. Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 führt Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“



Leseranfragen:

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adenauerplatz 8, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24
mail: nittel(at)witt-nittel.de



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Datum: 21.02.2010 - 12:51 Uhr
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Ansprechpartner: Mathias Nittel
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Banken


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Freigabedatum: 21.02.2010

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