Unternehmen, welche mit Wasser arbeiten, sind dazu verpflichtet eine Verunreinigung des Wassers und der natürlichen Gewässer zu vermeiden.
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(firmenpresse) - Unternehmen, welche mit Wasser arbeiten, sind dazu verpflichtet eine Verunreinigung des Wassers und der natürlichen Gewässer zu vermeiden.
Um dies zu gewährleisten, verwendet man so genannte Auffangbehälter, um austretende Flüssigkeiten und Stoffe aufzufangen. Dabei gibt es Behältnisse mit einer einfachen Wand, besser sind doppelwandige Behältnisse, da diese einen größeren Schutz gegen Beschädigungen bieten und so einem Austreten des Inhalts besser vorbeugen.
Jene Apparate und Behälter, die für gefährliche Stoffe eingesetzt werden, welche Wasser verunreinigen können, müssen so beschaffen sein, eingebaut und betrieben werden, dass eine Verschmutzung des Wassers, sowie eine nachhaltige Schädigung des Behälters, ausgeschlossen sind.
Dieser Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltes wird im WHG § 19g beschrieben.
Besonders gefährliche Stoffe sollten in Behältern mit so genannten Leckanzeigegeräten aufbewahrt. Bei ihnen wird das Austreten des Inhalts direkt angezeigt, damit entsprechende Lecks zeitnah repariert werden können.
Behälter aus Kunststoff müssen für den zu verwendenden Inhaltsstoff oder der Stoffgruppe zugelassen sein, da Kunststoffe sehr anfällig für z.B. scharfe Säuren oder Laugen sein können.
Zum Bau verwendete Metallbleche unterliegen ebenfalls der behördlichen Zulassung. Die Werkstoffbeständigkeit des jeweiligen Materials ist besonders zu beachten.
Für den Einsatz von Druckbehältern gelten besondere Sicherheitsanforderungen, welche insbesondere die Werkstoffe betreffen. Bei der Installation von Druckbehältern ist zu beachten für welchen Verwendungszweck das Behältnis benötigt wird, unter anderem haben Temperaturen und Materialeigenschaften, sowie der Druck, darauf Einfluss. Druckbehälter dürfen nur in Umlauf gebracht werden, sofern sie den Anforderungen der Richtlinien entsprechen.
Besondere Sicherheitsanforderungen werden für Behälter und Apparate im ATEX Bereich gefordert. Bei diesen Behältnissen handelt es sich um Vorrichtungen, die in einer explosiven Umgebung aufgestellt werden sollen. Dies gilt besonders zu beachten bei staubhaltigen Gütern.
Sollte es dennoch einmal zu einem Unglück gekommen und gefährliche Inhaltsstoffe ausgetreten sein, ist schnelles Handeln angesagt.
Für den betroffenen Betrieb kann solch ein Vorfall schnell teuer werden. Entsprechende Versicherungen sind daher ein Muss.
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