(firmenpresse) - IFF AG setzt Platzierung des Multi Advisor Fonds fort
Verwaltungsgericht Frankfurt hebt Verf�gung der BaFin auf
Mit Beschluss vom 21.10.2005 (Az. 1 G 3155/05) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt die Verf�gung der Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20. September in einem Eilverfahren aufgehoben, wonach es sich bei dem Vertrieb des Multi Advisor Fonds um eine erlaubnispflichtige Anlagevermittlung handeln soll, die nicht der gesetzlichen Ausnahmeregelung f�r Investmentverk�ufer unterliege. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Stoppung des Vertriebes durch die Beh�rde �auch bei summarischer Pr�fung mit �berwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig� sei. Das bedeutet, dass der Vertrieb durch die von Michael Turgut gef�hrte IFF AG sowie durch die Ravena Finanzmanagement AG in vollem Umfang fortgesetzt werden kann. Ma�geblich bei der Urteilsfindung war, dass beim Multi Advisor Fonds die Vermittler �kein komplettes Anlageprodukt, sondern blo� Partizipationschancen als Gesellschafter einer GbR, deren Gesellschaftszweck die gemeinsame Kapitalanlage der Gesellschafter ist� � so die Richter � anboten. Den entscheidenden Schritt, n�mlich die Wahl eines Finanzportfolioverwalters und damit die Auswahl der Assetklassen, �m�ssen die Anleger selbst gehen�. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt distanzierte sich damit deutlich von dieser erst j�ngst aufgekommenen neuen BaFin-Linie.
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