(firmenpresse) - Das Geheimnis der Einfachheit! - Das Lüftungskostenabrechnungssystem RVASL von efenso
Einen weiteren Beitrag zur Reduzierung der Investitions- und Energiekosten sowie die Schaffung der erforderlichen Transparenz zur Energiekostenabrechnung gemeinschaftlich genutzter Lüftungsanlagen leistet das im Folgenden beschriebene, zum Patent angemeldete, "Reales Verbrauchskostenabrechnungssystem für lufttechnische Anlagen - RVASL"
Die Energiemengen Wärme, Kälte und Elektro, die zur Luftkonditionierung und -förderung erforderlich sind, werden mit am Markt erhältlichen geeichten Zähleinrichtungen erfasst. Eine Umlage dieser Energiekosten bezogen auf die tatsächlich zugeführten Luftmengen wird nicht vorgenommen. In der Praxis sind derzeit pauschale Umlagen üblich. Besonders ungenau ist dies in Variabelvolumenstromlüftungsanlagen zur Versorgung mehrerer Mietbereiche, in denen jeder Mieter entweder manuell, oder durch automatisch regelnde Systeme, die Luftmengen bedarfsgerecht variieren kann.
Mit RVASL werden die tatsächlichen Luftmengen zu jedem Endverbraucher permanent erfasst und ausgewertet. Ergebnis sind dynamische Umlagefaktoren, die mit den zeitgleich am Lüftungsgerät erfassten Energiemengen für Wärme, Kälte und Elektro in virtuelle Energiemengenzähler je Endkunde erfasst werden.
Zur transparenten Abrechnung der zur Luftkonditionierung und Luftförderung verbrauchten Energiemengen wurden und werden teilweise dezentrale Anlagenkonzeptionen, dass heisst je Mietbereich wird eine eigene lufttechnische Anlage errichtet, realisiert. Hieraus resultieren erhebliche Investitionskosten für mehrere Geräte, Luftverteilungs- und Regelsysteme. Mit dem RVASL ist es möglich, wesentlich günstigere Lüftungssysteme zu errichten, denn die Versorgung mehrerer und bestenfalls sämtlicher Endkundenbereiche mit einer gemeinschaftlich genutzten Zentralanlage, deren Energieverbräuche zentral erfasst und real auf alle Endkunden umgelegt werden, ist wesentlich kostengünstiger als eine Vielzahl von Lüftungsanlagen zur Versorgung einzelner Endkunden.
Die direkte Verrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Energiemengen zur Luftkonditionierung und Luftförderung an den Endkunden sensibilisiert ihn zur Energieeinsparung und damit zur direkten Reduzierung seiner Nebenkosten. Eine derartige Anreizsystematik war auch Intention des Energieeinspargesetzes, das Grundlage der Heizungsanlagenverordnung ist. Hiermit ist die gesetzliche Grundlage zur Energieverbrauchsabrechnung gegeben und kann nun auch auf lufttechnische gemeinschaftlich genutzte Anlagen erweitert werden.
Energieeinsparungen basieren eben nicht nur auf technischen Finessen, sondern auch auf dem bewussten Umgang durch den Endverbraucher mit diesem natürlichen Gut. Endkunden, beispielsweise Mieter von Ladengeschäften in Einkaufspassagen, können somit eigenverantwortlich die Höhe ihrer Mietnebenkosten positiv beeinflussen, was auch zur Attraktivitätssteigerung der Mietflächen beiträgt.
Vorsichtige Hochrechnungen zeigen nationale jährliche Einsparpotentiale von einigen Milliarden Euro Energiekosten sowie einigen Millionen Tonnen CO2-Ausstoss für den Bereich der Klimatechnik auf.
RVASL kann in bestehenden Anlagen nachgerüstet werden, bei Neuplanungen führen vereinfachte Anlagenkonzeptionen zur Reduzierung der Investitionskosten.
Weitere Informationen des efenso RVASL können unter www.efenso.com oder direkt bei efenso deutschland, Siegfriedstr. 54, 68642 Bürstadt unter Telefon: (06206) 120320-0, E-Mail: info(at)efenso.com angefordert werden.