(firmenpresse) - FĂŒr ein finanzielles Polster im Alter sorgen die unterschiedlichsten Geldanlagen. Eine bekannte Art der Altersvorsorge ist dabei die Riester-Rente. Das Verbraucherportal www.geld.de erklĂ€rt, wer unter welchen Bedingungen die staatlichen Zulagen erhĂ€lt.
Als Faustregel gilt: Bei der Riester-Rente (http://www.geld.de/riester-altersvorsorge.html) erhalten nur jene Einzahler die volle Zulage, die mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzĂŒglich der Zulagen abfĂŒhren. Genau genommen sind es aber weniger als diese vier Prozent, da prinzipiell die Grundzulage von 154 Euro von diesem Betrag abgezogen wird. Weiterhin gibt es Zulagen fĂŒr Kinder sowie eine einmalige Grundzulage ĂŒber 200 Euro fĂŒr Berufseinsteiger, die den Riester-Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschlieĂen. Was nach all diesen AbzĂŒgen ĂŒbrig bleibt, ist der einzuzahlende Betrag, um die vollen Zulagen zu erhalten. Niedrigere Einzahlungen sind ebenfalls möglich â entsprechend nach unten korrigiert sich dann jedoch der Anteil der staatlichen Zulagen.
Zu den Bezugsberechtigten zĂ€hlten bisher alle Arbeitnehmer, die in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Vor dem Gesetz sind das die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die unbeschrĂ€nkt einkommenssteuerpflichtig sind. Dazu zĂ€hlen ebenfalls Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Soldaten, Beamte sowie Eltern in Elternzeit. ErgĂ€nzend kommen SelbststĂ€ndige hinzu, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sowie solche, die keine oder wenige Mitarbeiter beschĂ€ftigen, durch die keine Gewinne erwirtschaftet werden. Aktuell wurde dieser Kreis um âGrenzarbeitnehmerâ erweitert, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.
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http://www.geld.de/presse.html
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Lisa Neumann
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